Räume und Materialien des Hauses für Weiterbildung können von
- Neubiberger Bildungs- und Sozialeinrichtungen
- Neubiberger Vereinen
- Sonstigen Neubiberger Organisationen
- Gruppen und Einzelpersonen, soweit sie Neubiberger Bürger sind oder in besonderer Beziehung zur Gemeinde Neubiberg stehen,
für Veranstaltungen angemietet werden.

