Amtliche Bekanntmachungen
Öffentlichkeit kann Stellung nehmen zum Bebauungsplan Nr. 69 „südlich der Hauptstraße/westlich der Cramer-Klett-Straße/ Hofbergerstraße/westlich der Kyffhäuserstraße/Hermannstraße“
Öffentlichkeit kann Stellung nehmen zum Bebauungsplan Nr. 70, sprich den Bereich östlich der Hohenbrunner Straße, westlich der Max-Löw-Straße, nördlich der Kameterstraße
Immer wieder beschweren sich Bürger über Verstöße gegen die Lärmschutzverordnung. Die Gemeinde Neubiberg möchte daher nochmals in Kürze auf die wichtigsten Punkte hinweisen.
Auch in diesem Jahr werden keine besonderen Grundsteuerbescheide verschickt: Die Grundsteuer ist unaufgefordert mit den gleichen Beträgen und zu den gleichen Terminen wie im vorangegangenen Rechnungsjahr zu entrichten. Bitte beachten Sie die folgenden Hinweise.
