Klimaneutrale Gemeinde Neubiberg

Neubiberg wird bis 2040 klimaneutral. Diesen politischen Beschluss hat der Gemeinderat am 20. September 2021 gefasst. Klimaneutral heißt, dass durch ein Produkt oder eine Dienstleistung die Menge an klimaschädlichen Gasen in der Atmosphäre nicht erhöht wird. Es sollen also nur noch so viele Treibhausgase ausgestoßen, wie wieder gebunden werden.

Hintergrund für das Ziel der Klimaneutralität ist das Pariser Klimaschutzabkommen, eine rechtsverbindliche weltweite Klimaschutzvereinbarung, die auf der Pariser Klimakonferenz im Dezember 2015 geschlossen wurde, um die globale Temperaturerhöhung auf deutlich unter zwei Grad zu begrenzen.

Klimaneutrale Verwaltung bis 2030

Die Gemeindeverwaltung Neubiberg setzt sich zum Ziel, bereits bis zum Jahr 2030 klimaneutral zu werden. Als wichtigste Leitschnur muss das 2- bzw. 1,5-Grad-Ziel von Paris gelten.

Für die Kernbilanz der klimaneutralen Verwaltung sind beispielsweise die Bereiche Energieverbräuche in den Liegenschaften, der Straßenbeleuchtung, des Fuhrparks u.a. zu berücksichtigen. In einer Treibhausgasbilanz werden die CO2-Emissionen für die einzelnen Bereiche erfasst. Eine Wesentlichkeitsanalyse zeigt Handlungsfelder für Maßnahmen zur CO2-Reduzierung auf, dabei muss die Vermeidung von Emissionen absoluten Vorrang vor sogenannten Kompensationsmaßnahmen haben.

Das Ziel der Neubiberger Gemeindeverwaltung bis 2030 klimaneutral zu sein, dient vorerst dem Klimaschutz, auch will die Verwaltung ein Vorbild für Bürgerinnen und Bürger und lokale Unternehmen sein, ihrem Beispiel zu folgen.

Das weitere Vorgehen in Sachen Klimaneutralität

  • Seit Herbst 2020 nimmt die Gemeindeverwaltung am kommunalen Energieeffizienz-Netzwerk Ebersberg München teil. Hier wurden mit einem Energieberater gemeindliche Liegenschaften auf den Prüfstand gestellt. Davon ausgehend wurden Maßnahmen entwickelt, die umgesetzt werden sollen, so z.B. eine energetische Sanierung des Wohngebäudes in der Tannenstraße oder die Umstellung der Straßenbeleuchtung auf LED-Lampen.
  • Im Februar 2021 startete die Bürgerwerkstatt Runder Tisch Energiewende.
  • Außerdem werden im Rahmen eines Umsetzungsprogramms die kommunalen Daten des Energienutzungsplans und die Potenzialanalyse für die Nutzung erneuerbarer Energien für das Gemeindegebiet Neubiberg mit einem Fachbüro und der Energieagentur Ebersberg-München spezifiziert.
  • Im Abstand von zwei Jahren erfolgt eine Treibhausgas-Bilanzierung nach der BISKO-Standard Bilanzierungssystematik Kommunal. Die Daten werden mit der Software "Klimaschutz-Planer" erfasst. Energie- und CO2-Bilanzen werden damit nach einer deutschlandweit einheitlichen Methodik – der Bilanzierungs-Systematik Kommunal (BISKO) – erstellt.

Maßnahmenkatalog

Der Maßnahmenkatalog, den die Energieagentur Ebersberg-München im Auftrag des Landkreis München erstellt hat, dient als Wegweiser für künftiges Handeln, um die kommunalen Klimaschutzziele zu erreichen. Der Maßnahmenkatalog fasst einzelne, kurz- und mittelfristig umsetzbare Maßnahmen zusammen, jede Maßnahme ist in einem Maßnahmenblatt ausführlich beschrieben. Maßnahmen zielen dabei nicht allein auf den Tätigkeitsbereich der Kommune ab, sondern können darüber hinaus Bürger, Unternehmen der privaten Wirtschaft und weitere Akteure bis hin zu interkommunalen oder landkreisweiten Kooperationen einbeziehen. Der Maßnahmenkatalog hat zunächst empfehlenden Charakter, durch politische Willensbekundung beziehungsweise Beschlussfassungen kann die Umsetzung einzelner oder aller Maßnahmen bindend werden.

Zum Maßnahmenkatalog für die Gemeinde Neubiberg

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