Amtliche Bekanntmachung
Vollzug des Baugesetzbuchs (BauGB)
02.03.2021
Der Gemeinderat der Gemeinde Neubiberg hat in seiner Sitzung am 24.04.2017 beschlossen, zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung den Bebauungsplan Nr. 79 aufzustellen. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 79 ist aus dem Lageplan ersichtlich, der Bestandteil der Bekanntmachung ist.
Planauszug
Hinweis: Die grüne Fläche markiert den Geltungsbereich des Bebebauungsplans Nr. 79.
Wesentliche Planungsziele sind
- Prüfung und Steuerung des Maßes der baulichen Nutzung, insbesondere der Geschossigkeit
- Sicherung der Vorgartenzone im Straßenzug
- Prüfung und Steuerung der Zahl der Wohneinheiten
- Prüfung von Nachverdichtungsmöglichkeiten, sowie
- Prüfung der Nutzungsmöglichkeiten für die Grundstücke Tannenstraße 3/5
Eine Konkretisierung der Planungsziele wird in der Sitzung des Planungs-, Infrastruktur- und Umweltausschusses am 29.03.2021 vorberaten und am 19.04.2021 im Gemeinderat beschlossen.
Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit nach § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB bekannt gemacht.
Wichtiger HinweisInfolge der Corona-Pandemie kann es zu Einschränkungen öffentlicher Sprechzeiten bzw. wegen organisatorischer Maßnahmen zur vorübergehenden Schließung der Gemeindeverwaltung kommen.Sollte die Gemeindeverwaltung teilweise für den Publikumsverkehr geschlossen sein, wird ein Telefon- und E-Mailkontakt aufrecht erhalten. Fragen können telefonisch oder per E-Mail geklärt werden, um persönliche Kontakte zu vermeiden. Sie erreichen das Bau-, Planungs- und Umweltamt auf folgendem Weg:
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