Amtliche Bekanntmachung

Amtliche Bekanntmachung
Vollzug des Baugesetzbuchs (BauGB)


Der Planungs-, Infrastruktur- und Umweltausschuss der Gemeinde Neubiberg hat in seiner Sitzung am 29.03.2021 den Vorentwurf zum Bebauungsplan Nr. 87 gebilligt und beschlossen, die Unterrichtung der Öffentlichkeit gem. § 13 a Abs. 3 BauGB durchzuführen. Des Weiteren hat der Planungs-, Infrastruktur- und Umweltausschuss am 29.03.2021 beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 87 im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchzuführen. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 87 ist aus dem Lageplan ersichtlich, der Bestandteil der Bekanntmachung ist.

Planauszug

Geltungsbereich

Anmerkung: Die grün markierte Fläche zeigt den Geltungsbereich.

Der Vorentwurf des Bebauungsplans i.d. Fassung vom 29.03.2021 mit Begründung liegt in der Zeit vom

01.04.2021 – 06.05.2021

im Bauamt der Gemeinde Neubiberg, Bahnhofsplatz 3, 85579 Neubiberg, während der allgemeinen Öffnungszeiten (Montag bis Freitag 8.00 bis 12.00 Uhr) öffentlich aus.

Zusätzlich stehen die Unterlagen auf der Internetseite der Gemeinde Neubiberg – Amtliche Bekanntmachungen zur Verfügung und sind direkt online abrufbar.

Während der Auslegung kann sich die Öffentlichkeit zu den allgemeinen Zielen und Zwecken sowie den wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und äußern.

Wichtiger Hinweis

Infolge der Corona-Pandemie kann es zu Einschränkungen öffentlicher Sprechzeiten bzw. wegen organisatorischer Maßnahmen zur vorübergehenden Schließung der Gemeindeverwaltung kommen.

Sollte die Gemeindeverwaltung teilweise für den Publikumsverkehr geschlossen sein, wird ein Telefon- und E-Mail-Dienst aufrecht erhalten, über den Bedenken und Anregungen gegen die aktuell ausgelegte Bauleitplanung zu Protokoll gegeben werden können. Der Entwurf des Bauleitplans ist mit der Begründung auf der Internetseite der Gemeinde Neubiberg - Amtliche Bekanntmachungen eingestellt und kann dementsprechend in Bezug genommen werden. Auch diesbezügliche Fragen können telefonisch oder per E-Mail geklärt werden, um persönliche Kontakte zu vermeiden.

Sie erreichen die Gemeindeverwaltung auf folgendem Weg:

Die Unterlagen werden während des gesamten Zeitraumes der Auslegung auch in Papierform zugänglich gemacht. Sollten Sie eine unmittelbare Einsichtnahme wünschen, werden nach telefonischer Terminvereinbarung (s.o.) die Unterlagen in einem (separaten) Raum der Kommunalverwaltung für jeweils eine einzelne Person zugänglich gemacht.

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