Amtliche Bekanntmachung

Amtliche Bekanntmachung
Vollzug der Baugesetze (BauGB)


Der Planungs-, Infrastruktur- und Umweltausschuss der Gemeinde Neubiberg hat in seiner Sitzung am 06.07.2021 den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 86 gebilligt und beschlossen, die Unterrichtung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Der Geltungsbereich ist aus dem Lageplan ersichtlich, der Bestandteil der Bekanntmachung ist.

Amtliche Bekanntmachung

Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 86 wird im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt.

Der Entwurf des Bebauungsplans i. d. Fassung vom 06.07.2021 mit Begründung sowie die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen liegen in der Zeit vom

16.07.2021 – 27.08.2021

im Bauamt der Gemeinde Neubiberg, Bahnhofsplatz 3, 85579 Neubiberg, während der allgemeinen Öffnungszeiten (Montag bis Freitag 8.00 bis 12.00 Uhr) öffentlich aus.

Zusätzlich stehen die Unterlagen auf der Internetseite der Gemeinde Neubiberg (Stichwort: Amtliche Bekanntmachungen) zur Verfügung.

Online direkt einzusehen sind:

Darüber hinaus kann online abgerufen werden:

Es liegen folgende umweltbezogene Stellungnahmen vor:

Schutzgut Umweltbezogene Stellungnahme

Boden

Flora & Fauna

Mensch

- Stellungnahme zu Wasserwirtschaft/Entwässerung

- Stellungnahmen Grünordnung mit Hinweisen zu Grünordnung und Baumbestand

- Stellungnahmen zum Immissionsschutz

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

Wichtiger Hinweis

Infolge der Corona-Pandemie kann es zu Einschränkungen öffentlicher Sprechzeiten bzw. wegen organisatorischer Maßnahmen zur vorübergehenden Schließung der Gemeindeverwaltung kommen.

Sollte die Gemeindeverwaltung teilweise für den Publikumsverkehr geschlossen sein, wird ein Telefon- und E-Mail-Dienst aufrecht erhalten, über den Bedenken und Anregungen gegen die aktuell ausgelegte Bauleitplanung zu Protokoll gegeben werden können. Der Entwurf des Bauleitplans ist mit der Begründung auf der Internetseite der Gemeinde eingestellt und es kann dementsprechend in Bezug genommen werden. Auch diesbezügliche Fragen können telefonisch oder per E-Mail geklärt werden, um persönliche Kontakte zu vermeiden.

Sie erreichen die Gemeindeverwaltung auf folgendem Weg:

  • Telefon: 089/ 60012-953
  • E-Mail: bauamt(at)neubiberg.de

Die Unterlagen werden während des gesamten Zeitraumes der Auslegung auch in Papierform zugänglich gemacht. Sollten Sie eine unmittelbare Einsichtnahme wünschen, werden nach telefonischer Terminvereinbarung (s.o.) die Unterlagen in einem (separaten) Raum der Kommunalverwaltung für jeweils eine einzelne Person zugänglich gemacht.

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