Amtliche Bekanntmachung
Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB) und der Gutachterausschussverordnung (BayGaV)
Der Gutachterausschuss für den Bereich des Landkreises München hat in der Sitzung vom 18.05.2021, 19.05.2021 und 09.06.2021 die Bodenrichtwerte für den Stichtag 31.12.2020 ermittelt. Grundlage für die Bodenrichtwertermittlung sind die in der Kaufpreissammlung (§ 195 BauGB) der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses erfassten und verwertbaren Daten im Zeitraum 01.01.2019 bis 31.12.2020.
Die ermittelten Daten liegen vom 23. September 2021 bis 26. Oktober 2021 in der Gemeindeverwaltung Neubiberg – Bau-, Planungs- u. Umweltamt – Bahnhofsplatz 3, Zimmer 1.24, 85579 Neubiberg, während der allgemeinen Geschäftsstunden aus.
Außerhalb dieser Frist können die Bürgerinnen und Bürger von der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses im Landratsamt München, Auskunft über die Bodenrichtwerte verlangen. Die Auskünfte sind gem. Art. 25 Abs. 1 Satz 1 Ziffer 1 KG (Kostengesetz) i. V. m. Nr. 2.1.1 / 1.8 KVz (Kostenverzeichnis) gebührenpflichtig.
Wichtiger HinweisUm die Ausbreitung des Coronavirus zu verlangsamen, bittet die Gemeinde Neubiberg Kunden*innen, nur in absolut notwendigen Angelegenheiten persönlich vorzusprechen. Daher bitten wir Sie, Ihre Anliegen möglichst telefonisch oder per E-Mail zu klären. Selbstverständlich bleiben persönliche Vorsprachen nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Die Öffnungszeiten beschränken sich auf Mo.-Fr. von 8 – 12 Uhr. Bitte haben Sie Verständnis, dass es aktuell aufgrund des erhöhten Anrufaufkommens etwas länger dauern kann, bis Ihr Anruf entgegengenommen werden kann. Sie erreichen die Gemeindeverwaltung auf folgendem Weg:
Die Unterlagen werden während des gesamten Zeitraumes der Auslegung auch in Papierform zugänglich gemacht. Sollten Sie eine unmittelbare Einsichtnahme wünschen, werden nach telefonischer Terminvereinbarung (s.o.) die Unterlagen in einem (separaten) Raum der Kommunalverwaltung für jeweils eine einzelne Person zugänglich gemacht. |