Amtliche Bekanntmachung

Amtliche Bekanntmachung


Die Gemeinde Neubiberg erlässt folgende Allgemeinverfügung:

Am Dienstag, den 08.02.2022, wird auf der Fläche südlich des Gustav-Heinemann-Rings in München und östlich des Berghammer Weges in Neubiberg ein Sperrbereich mit einem Radius von 70 Metern eingerichtet.

Der mit dieser Allgemeinverfügung festgelegte Sperrbereich umfasst die zum Stadtgebiet München gehörende Ackerfläche sowie im Westen die Berghammer Straße im Bereich vor den Anwesen Berghammer Weg 28-42.

"Für den Sperrbereich auf dem Gebiet des Stadtgebietes München, erlässt die Landeshauptstadt München – Kreisverwaltungsreferat eine entsprechende Allgemeinverfügung.

Die verbindliche Festlegung erfolgt durch Absperrmaßnahmen der Sicherheitskräfte vor Ort.

Das Betreten der Sperrzone und jeglicher Aufenthalt darin ist am 08.02.2022 ab 14 Uhr bis zum Abschluss der Sprengmaßnahmen untersagt.

Der genaue Umgriff des Sperrbereichs ist aus der Anlage ersichtlich, welche Bestandteil dieser Allgemeinverfügung ist.

Den vollständigen Wortlaut der Allgemeinverfügung ist ebenfalls online einzusehen.

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