Amtliche Bekanntmachung

Amtliche Bekanntmachung
Vollzug des Baugesetzbuchs (BauGB)


Der Gemeinderat der Gemeinde Neubiberg hat in seiner Sitzung am 21.02.2022 beschlossen, zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung, den Flächennutzungsplan der Gemeinde Neubi­berg zu ändern und das Flächennutzungsplanänderungsverfahren einzuleiten.

Der Änderungsbeschluss wird hiermit nach § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB bekannt gemacht.

Der Gemeinderat hat in der gleichen Sitzung am 21.02.2022 den Vorentwurf der 22. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Neubiberg mit Begründung und Umweltbericht in der Fassung vom 21.02.2022 gebilligt und beschlossen, die Unterrichtung der Öffentlichkeit, sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 1, § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

Die 22. Änderung des Flächennutzungsplanes umfasst den Neubau des Altenwohn- und pflegeheims samt Kapelle und Bedienstetenwohnhaus auf dem Grundstück Fl.-Nr. 163. Die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 89 „Neubau des Maria-Theresia-Heims“,

Fl.-Nr. 163 macht die 22. Änderung des Flächen­nutzungsplans der Gemeinde Neubiberg erforderlich.

Der Planentwurf mit Begründung und Umweltbericht in der Fassung vom 21.02.2022 liegt in der Zeit vom

04.03.2022 – 08.04.2022

im Bauamt der Gemeinde Neubiberg, Bahnhofsplatz 3, 85579 Neubiberg, während der allgemeinen Öffnungszeiten (Montag bis Freitag 8.00 bis 12.00 Uhr) öffentlich aus.

Während der Auslegungsfrist kann sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und äußern.

Folgende Informationen können Sie direkt online einsehen:

Wichtiger Hinweis

Infolge der Corona-Pandemie kann es zu Einschränkungen öffentlicher Sprechzeiten bzw. wegen organisatorischer Maßnahmen zur vorübergehenden Schließung der Gemeindeverwaltung kommen.

Sollte die Gemeindeverwaltung teilweise für den Publikumsverkehr geschlossen sein, wird ein Telefon- und E-Mail-Dienst aufrecht erhalten, über den Bedenken und Anregungen gegen die aktuell ausgelegte Bauleitplanung zu Protokoll gegeben werden können. Der Entwurf des Bauleitplans ist mit der Begründung auf der Internetseite der Gemeinde eingestellt und es kann dementsprechend in Bezug genommen werden. Auch diesbezügliche Fragen können telefonisch oder per E-Mail geklärt werden, um persönliche Kontakte zu vermeiden.

Sie erreichen die Gemeindeverwaltung auf folgendem Weg:

Telefon: 089/ 60012-953

E-Mail: bauamt(at)neubiberg.de

Die Unterlagen werden während des gesamten Zeitraumes der Auslegung auch in Papierform zugänglich gemacht. Sollten Sie eine unmittelbare Einsichtnahme wünschen, werden nach telefonischer Terminvereinbarung (s.o.) die Unterlagen in einem (separaten) Raum der Kommunalverwaltung für jeweils eine einzelne Person zugänglich gemacht.

Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem Bayerischen Datenschutzgesetzt (BayDSG). Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“, das ebenfalls öffentlich ausliegt.

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