Amtliche Bekanntmachung

Amtliche Bekanntmachung


Der Gemeinderat der Gemeinde Neubiberg hat in seiner Sitzung am 15.11.2021 einen Grundsatzbeschluss zur Fortentwicklung der Grundstücksbebauung Prof.-Messerschmitt-Str. 3 zugunsten der Erhaltung und Sicherung von Gewerbeflächen und der qualifizierten Innenentwicklung, gefasst.

Der Gemeinderat der Gemeinde Neubiberg hat in seiner Sitzung am 18.07.2022 die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 35, "Prof.-Messerschmitt-Straße" beschlossen.

Der Änderungsbeschluss wird hiermit nach § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB bekannt gemacht.

Der Gemeinderat hat in der gleichen Sitzung am 18.07.2022 den Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 35 "Prof.-Messerschmitt-Straße" mit Begründung gebilligt und beschlossen, die Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 13 a Abs. 3 BauGB durchzuführen.

Der Geltungsbereich der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 35 ist aus dem Lageplan ersichtlich, der Bestandteil der Bekanntmachung ist:

Geltungsbereich 2. Änderung zum Bebauungsplan Nr. 35

Wesentliche Planungsziele sind:

  • Schaffung der angestrebten Nachverdichtung mit Gewerbe- und Wohnnutzung im Innenbereich
  • Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine weitere bauliche Verdichtung (Aufstockung des Parkdecks)
  • Anpassung des Baurechts für das bestehende Gebäude (Prof.-Messerschmitt-Str. 3)

Die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 35 wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB – Bebauungsplan der Innenentwicklung – ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt.

Der Entwurf des Bebauungsplans i.d. Fassung vom 18.07.2022 mit Begründung liegt in der Zeit vom

05.08.2022 – 16.09.2022

im Bauamt der Gemeinde Neubiberg, Bahnhofsplatz 3, 85579 Neubiberg, während der allgemeinen Öffnungszeiten (Montag bis Freitag 8.00 bis 12.00 Uhr) öffentlich aus.

Zusätzlich stehen die Unterlagen auf der Internetseite der Gemeinde Neubiberg – Amtliche Bekanntmachungen zur Verfügung und können im Folgenden abgerufen werden:

Während der Auslegung kann sich die Öffentlichkeit zu den allgemeinen Zielen und Zwecken sowie den wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und äußern.

Wichtiger Hinweis:

Infolge der Corona-Pandemie kann es zu Einschränkungen öffentlicher Sprechzeiten bzw. wegen organisatorischer Maßnahmen zur vorübergehenden Schließung der Gemeindeverwaltung kommen.

Sollte die Gemeindeverwaltung teilweise für den Publikumsverkehr geschlossen sein, wird ein Telefon- und Email-Dienst aufrecht erhalten, über den Bedenken und Anregungen gegen die aktuell ausgelegte Bauleitplanung zu Protokoll gegeben werden können. Der Entwurf des Bauleitplans ist mit der Begründung auf Gemeinde-Homepage eingestellt und es kann dementsprechend in Bezug genommen werden. Auch diesbezügliche Fragen können telefonisch oder per E-Mail geklärt werden, um persönliche Kontakte zu vermeiden.

Sie erreichen die Gemeindeverwaltung auf folgendem Weg:

Die Unterlagen werden während des gesamten Zeitraumes der Auslegung auch in Papierform zugänglich gemacht. Sollten Sie eine unmittelbare Einsichtnahme wünschen, werden nach telefonischer Terminvereinbarung (s.o.) die Unterlagen in einem (separaten) Raum der Kommunalverwaltung für jeweils eine einzelne Person zugänglich gemacht.

Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem Bayerischen Datenschutzgesetzt (BayDSG). Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“, das ebenfalls öffentlich ausliegt.

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