Amtliche Bekanntmachung
13.10.2022
Die Gemeinde Neubiberg erlässt zum 01. Oktober 2022 die Verordnung über die zeitliche Beschränkung ruhestörender Haus- und Gartenarbeiten und über die Benutzung von Musik-instrumenten, Tonübertragungs- und Tonwiedergabegeräten in der Gemeinde Neubiberg
(Lärmschutzverordnung)
Die Verordnung kann zu den allgemeinen Parteiverkehrszeiten im
Ordnungsamt, Zimmer 1.41
Bahnhofsplatz 3
85579 Neubiberg
eingesehen werden.
Ebenfalls kann die Verordnung online auf der Gemeinde-Homepage eingesehen werden.
Rückfragen können an (089) 60012 -913 gerichtet werden.