Amtliche Bekanntmachung

Amtliche Bekanntmachung


Die Gemeinde Neubiberg erlässt zum 01. Oktober 2022 die Verordnung über die zeitliche Beschränkung ruhestörender Haus- und Gartenarbeiten und über die Benutzung von Musik-instrumenten, Tonübertragungs- und Tonwiedergabegeräten in der Gemeinde Neubiberg
(Lärmschutzverordnung)

Die Verordnung kann zu den allgemeinen Parteiverkehrszeiten im

Ordnungsamt, Zimmer 1.41
Bahnhofsplatz 3
85579 Neubiberg

eingesehen werden.

Ebenfalls kann die Verordnung online auf der Gemeinde-Homepage eingesehen werden.

Rückfragen können an (089) 60012 -913 gerichtet werden.

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