Amtliche Bekanntmachung
23.11.2022
Die Gemeinde Neubiberg erlässt zum 01. Dezember 2022 die o. g. Satzung.
Die Satzung kann zu den allgemeinen Parteiverkehrszeiten im
Ordnungsamt, Zimmer 1.41
Bahnhofsplatz 3
85579 Neubiberg
eingesehen werden.
Die Satzung ist ebenfalls onilne auf der Gemeinde-Homepage abzurufen.
Die Verordnung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Bei Rückfragen steht Ihnen Frau Burkhard unter der Telefonnummer 089 / 600 12 -913 gerne zur Verfügung.
Neubiberg, den 23.11.2022