Amtliche Bekanntmachung
Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB) und der Gutachterausschussverordnung (BayGaV)
Der Gutachterausschuss für den Bereich des Landkreises München hat in der Sitzung vom 05.07.2022 und 06.07.2022 die Bodenrichtwerte für den Stichtag 01.01.2022 ermittelt. Grundlage für die Bodenrichtwertermittlung sind die in der Kaufpreissammlung (§ 195 BauGB) der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses erfassten und verwertbaren Daten im Zeitraum 01.01.2021 bis 31.12.2021.
Die ermittelten Daten liegen vom 15. Dezember 2022 bis 17. Januar 2023 in der Gemeindeverwaltung Neubiberg – Bau-, Planungs- u. Umweltamt – Bahnhofsplatz 3, Zimmer 1.24, 85579 Neubiberg, während der allgemeinen Geschäftsstunden aus.
Außerhalb dieser Frist können die Bürgerinnen und Bürger von der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses im Landratsamt München Auskunft über die Bodenrichtwerte verlangen. Die Auskünfte sind gem. Art. 25 Abs. 1 Satz 1 Ziffer 1 KG (Kostengesetz) i. V. m. Nr. 2.1.1 / 1.8 KVZ (Kostenverzeichnis) gebührenpflichtig.