Amtliche Bekanntmachung

Amtliche Bekanntmachung


Der Planungs-, Infrastruktur- und Umweltausschuss der Gemeinde Neubiberg hat in seiner Sitzung am 03.04.2023 den Entwurf der 15. Änderung des Bebauungsplans Nr. 52 gebilligt und beschlossen, die Unterrichtung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Der Geltungsbereich ist aus dem Lageplan ersichtlich, der Bestandteil der Bekanntmachung ist.

Bebauungsplan Nr. 52 Geltungsbereich

Die grün markierte Fläche kennzeichnet den Geltungsbereich der 15. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 52.

Der Entwurf der 15. Änderung des Bebauungsplans Nr. 52 i. d. Fassung vom 03.04.2023 mit Begründung sowie die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen liegen in der Zeit vom

12.04.2023 bis 17.05.2023

im Bauamt der Gemeinde Neubiberg, Bahnhofsplatz 3, 85579 Neubiberg, während der allgemeinen Öffnungszeiten (Montag bis Freitag 8.00 bis 12.00 Uhr und Donnerstag 14.00 bis 17.00 Uhr) öffentlich aus.

Zusätzlich stehen die Unterlagen auf der Internetseite der Gemeinde Neubiberg unter Amtliche Bekanntmachungen zur Verfügung.

Es liegen folgende umweltbezogene Stellungnahmen vor:

Schutzgut Umweltbezogene Stellungnahme
Flora und Fauna Stellungnahmen mit Hinweisen zu Grünordnung, Pflanzgebot, Pflanzqualität, Baumbestand
Mensch
  • Stellungnahmen zum Immissionsschutz mit Hinweisen zur benachbarten landwirtschaftlichen Nutzfläche
  • Schalltechnische Untersuchung
  • Stellungnahme zum Brandschutz
Tiere Stellungnahme zum Vogelschutz
Wasser Stellungnahme mit Hinweisen zu Starkregen

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können (§ 3 Abs. 2 S. 2 BauGB).

Wichtiger Hinweis

Infolge der Corona-Pandemie kann es zu Einschränkungen öffentlicher Sprechzeiten bzw. wegen organisatorischer Maßnahmen zur vorübergehenden Schließung der Gemeindeverwaltung kommen.

Sollte die Gemeindeverwaltung teilweise für den Publikumsverkehr geschlossen sein, wird ein Telefon- und Email-Dienst aufrechterhalten, über den Bedenken und Anregungen gegen die aktuell ausgelegte Bauleitplanung zu Protokoll gegeben werden können. Der Entwurf des Bauleitplans ist mit der Begründung auf der Internet-Homepage der Gemeinde eingestellt unter Amtliche Bekanntmachungen und kann dementsprechend in Bezug genommen werden. Auch diesbezügliche Fragen können telefonisch oder per E-Mail geklärt werden, um persönliche Kontakte zu vermeiden.

Sie erreichen die Gemeindeverwaltung auf folgendem Weg:

Die Unterlagen werden während des gesamten Zeitraumes der Auslegung auch in Papierform zugänglich gemacht. Sollten Sie eine unmittelbare Einsichtnahme wünschen, werden nach telefonischer Terminvereinbarung (s.o.) die Unterlagen in einem (separaten) Raum der Kommunalverwaltung für jeweils eine einzelne Person zugänglich gemacht.

Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem Bayerischen Datenschutzgesetz (BayDSG). Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“, das ebenfalls öffentlich ausliegt.

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