Amtliche Bekanntmachung

Amtliche Bekanntmachung


Der Ferienausschuss der Gemeinde Neubiberg hat in seiner Sitzung am 07.08.2023 beschlossen, die Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen zu erlassen.

Die Satzung ist ab Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Bauamt der Gemeinde Neubiberg, Bahnhofsplatz 3, 85579 Neubiberg, niedergelegt und kann dort während der allgemeinen Öffnungszeiten (Montag bis Freitag 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr, Donnerstag 14.00 – 17.00 Uhr) eingesehen werden.

Die Satzung tritt am 18. August 2023 in Kraft.

Zum gleichen Zeitpunkt tritt die Satzung über die Erschließungsbeiträge vom 24.11.2003, rechtskräftig seit 02.12.2003, außer Kraft.

Ein Hinweis: Alle Satzungen veröffenticht die Gemeinde Neubiberg auch auf ihrer Internetseite unter "Satzungen und Verordnungen", https://www.neubiberg.de/de/Rathaus-Service/Ortsrecht/Satzungen-Verordnungen.

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