Amtliche Bekanntmachung

Vollzug des Baugesetzbuchs (BauGB)


Der Planungs-, Infrastruktur- und Umweltausschuss der Gemeinde Neubiberg hat in seiner Sitzung am 05.03.2024 den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 79 gebilligt und beschlossen, die Unterrichtung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Der Geltungsbereich ist aus dem Lageplan ersichtlich, der Bestandteil der Bekanntmachung ist:

Foto

Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 79 wird im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt.

Der Entwurf des Bebauungsplans i. d. Fassung vom 05.03.2024 mit Begründung sowie die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, umweltbezogenen Stellungnahmen werden in der Zeit vom

13.03.2024 – 19.04.2024

im Internet veröffentlicht und sind auf der Homepage der Gemeinde Neubiberg unter der Adresse  Amtliche Bekanntmachung sowie im zentralen Internetportal des Freistaates Bayern einsehbar. Dort ist auch der Inhalt dieser Bekanntmachung eingestellt.

Die Unterlagen zur Bekanntmachung:

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet besteht die Möglichkeit, die Unterlagen im Bauamt der Gemeinde Neubiberg, Bahnhofsplatz 3, 85579 Neubiberg, während der allgemeinen Öffnungszeiten (Montag bis Freitag 8.00 bis 12.00 Uhr und Donnerstag 14.00 bis 17.00 Uhr) einzusehen. Gesonderte Termine außerhalb der Geschäftszeiten können vereinbart werden.

Im Rahmen der Veröffentlichung sind folgende umweltbezogene Informationen verfügbar:

Schutzgut Art der Information
Mensch

Immissions-/ Schallschutz
- Evtl. erforderliche Schutzmaßnahmen gegen Einwirkungen aus Bahnbetrieb
- Geräuschemissionen ausgehend von Kirche und kirchlichen Einrichtungen
- Schalltechnische Untersuchung

Brandschutz
- Stellungnahme zum Brandschutz

Tier

Vogelschutz
- Minimierung Kollisionsrisiko

Flora und Fauna

Baumpflanzung
- Baumstandorte über/in der Nähe von unterirdischen Ver- und Entsorgungsanlagen

Grünordnung
- Baumbestand, Stammumfang, Hinweise zu Pflanzqualität Gehölze und Klettergehölze, Baumstandort Tiefgarage, Gesamtvolumina für den durchwurzelbaren Raum

Klima

Klimaschutz
- Standort der untergeordneten Nebenanlagen zur Erzeugung von Wärme aus erneuerbaren Energien

Während der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Diese sollen elektronisch an bauleitplanung(at)neubiberg.de übermittelt werden, können jedoch bei Bedarf auch auf anderem Weg eingereicht werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem Bayerischen Datenschutzgesetz (BayDSG). Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“, das ebenfalls öffentlich ausliegt bzw. auf der Homepage der Gemeinde eingesehen werden kann.

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