Amtliche Bekanntmachung

Amtliche Bekanntmachung
Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB)


Der Gemeinderat der Gemeinde Neubiberg hat in seiner Sitzung am 18.03.2024 die Einstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 89 „Neubau des Maria-Theresia-Heims“, Fl.-Nr. 163, beschlossen.

Das Verfahren zur 22. Änderung des rechtswirksamen Flächennutzungsplans der Gemeinde Neubiberg wurde parallel zum Bebauungsplan Nr. 89 „Neubau des Maria-Theresia-Heims“, Fl.-Nr. 163, auf Antrag des Vorhabenträgers durch den Beschluss vom 21.02.2022 eingeleitet. Auf Grund des Schreibens des Vorhabenträgers vom 25.09.2023 zur Aufgabe des Vorhabens ist das Planungserfordernis gem. § 1 Abs. 3 BauGB nicht mehr gegeben. Somit wird das Verfahren ein­gestellt. Das parallel laufende Verfahren zum Bebauungsplan Nr. 89 „Neubau des Maria-Theresia-Heims“, Fl.-Nr. 163, ist ebenfalls durch Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses am 18.03.2024 durch den Gemeinderatsbeschluss aufgehoben worden.

Einstellung des Verfahrens 22. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Neubiberg „Neubau des Maria-Theresia-Heims“, Fl.-Nr. 163

Der Beschluss zur Einstellung des Verfahrens 22. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Neubiberg „Neubau des Maria-Theresia-Heims“, Fl.-Nr. 163, und der Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses werden hiermit gem. § 1 Abs. 8 BauGB öffentlich bekannt gegeben.

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