Amtliche Bekanntmachung
Der Gemeinderat der Gemeinde Neubiberg hat zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung in seiner Sitzung am 22.04.2024 auf Antrag des Vorhabenträgers die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 85 "Zukunftspark Neubiberg" beschlossen.
Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit nach § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB bekannt gemacht.
Der Gemeinderat hat in der gleichen Sitzung am 22.04.2024 den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 85 mit dem Vorhaben- und Erschließungsplan, Begründung und Umweltbericht gebilligt und beschlossen, die Unterrichtung der Öffentlichkeit, sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 1, § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
Der Geltungsbereich ist aus dem Lageplan ersichtlich, der Bestandteil der Bekanntmachung ist:
Wesentliche Planungsziele sind:
- Anknüpfung an die Nutzungen des Campusgeländes und das neue Gebiet mit kompatiblen Nutzungen fortzuführen
- Entwicklung von Flächen für Freiflächen PV-Anlagen unter Beibehaltung von landwirtschaftlichen Nutzflächen
- Sicherung von Flächen für naturschutzrechtliche Ersatz- und Ausgleichsmaßnahmen
- Entwicklung eines Landschaftsparks mit naturnaher Naherholungsfunktion
- Bedarfsgerechter Ausbau der Verkehrsinfrastruktur
Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans, sowie der Vorhaben- und Erschließungsplan i.d. Fassung vom 22.04.2024 mit Begründung und Umweltbericht sind in der Zeit vom
07.05.2024 – 17.06.2024
im Internet veröffentlicht und sind auf der Homepage der Gemeinde Neubiberg unter Amtlichen Bekanntmachungen sowie im zentralen Internetportal des Freistaates Bayern einsehbar. Dort ist auch der Inhalt dieser Bekanntmachung eingestellt.
Folgende Unterlagen können direkt online abgerufen werden:
- Planzeichnung
- Satzung
- Begründung
- Vorhaben- und Erschließungsplan
- Scopingliste
- Klimagutachten
- Grünzugverträglichkeitsuntersuchung
- Verkehrsgutachten
- Bodengutachten
- Grundwassergutachten
- Datenschutzinformationspflichten
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet besteht die Möglichkeit, die Unterlagen im Bauamt der Gemeinde Neubiberg, Bahnhofsplatz 3, 85579 Neubiberg, während der allgemeinen Öffnungszeiten (Montag bis Freitag 8.00 bis 12.00 Uhr und Donnerstag 14.00 bis 17.00 Uhr) einzusehen. Gesonderte Termine außerhalb der Geschäftszeiten können vereinbart werden.
Während der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Diese sollen elektronisch an bauleitplanung(at)neubiberg.de übermittelt werden, können jedoch bei Bedarf auch auf anderem Weg eingereicht werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) i.V. mit § 3 BauGB und dem Bayerischen Datenschutzgesetz (BayDSG). Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt "Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren", das ebenfalls öffentlich ausliegt bzw. auf der Homepage der Gemeinde eingesehen werden kann.