Film- und Fernsehaufnahmen staatseigener Gebäude und Anlagen; Beantragung einer Genehmigung
Sie möchten öffentliche Verkehrsflächen wie Straßen, Wege oder Plätze der Gemeinde Neubiberg für Foto- und Filmaufnahmen nutzen? - Dafür benötigen Sie eine (Dreh-)Genehmigung.
Gerne können Sie sich vorab mit dem zuständigen Amt in Verbindung setzen und die Details und Vorgehensweise in einem persönlichen Gespräch klären.
Film- und Fernsehaufnahmen staatseigener Gebäude und Anlagen sowie fotografische Aufnahmen bedürfen der Genehmigung. Ausgenommen sind Aufnahmen von Gebäuden und Anlagen, die sich an öffentlichen Straßen, Wegen oder Plätzen befinden (§ 59 Urheberrechtsgesetz) und Aufnahmen zu privaten Zwecken von geringem Umfang.
Die Genehmigung darf nicht erteilt werden, wenn die Aufnahmen zu einer Gefährdung des staatlichen Eigentums, zu einer Beeinträchtigung der dienstlich wahrzunehmenden Interessen oder zu einer unvertretbaren Behinderung des allgemeinen Besucherverkehrs führen würden. Zuständig für die Erteilung der Genehmigung sind bei Verwendung der von der Immobilien Freistaat Bayern vorgegeben Musterverträge grundsätzlich die konkreten Behörden vor Ort. In Zweifelsfragen können Sie sich an die zuständige Regionalvertretung der Immobilien Freistaat Bayern (Kontaktdaten unter www.immobilien.bayern.de) wenden.
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Verkehrsrecht
Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis
- Antrag auf Erteilung einer Drehgenehmigung
- Google-Maps-Auszug, wo die Maßnahme geplant ist
- Versicherungsnachweis bei Aufnahmen mit einer Drohne
Antrag auf Anordnung § 45 StVO
- RSA21 Zertifizierung
- Verkehrszeichenplan
- Umleitungsplan bei Vollsperrungen
Die Bearbeitungszeit beträgt rund 2 Wochen.
Die entstehenden Kosten berechnen sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOst) sowie der Sondernutzungsgebührensatzung der Gemeinde Neubiberg und der Sondernutzungssatzung der Gemeinde Neubiberg.