Straßenreinigung; Durchführung
Neben dem allgegenwärtigen Staub, z. B. durch Rußablagerung und Reifenabrieb, fallen vor allem alle Arten von unsachgemäß entsorgtem Müll (Zigarettenkippen, Verpackungen usw.) an. Daneben müssen Laubfall, Schnee und der Rollsplitt nach Wintereinsätzen und schließlich auch Hundekot beseitigt werden. Zudem muss gewährleistet werden, dass kein unkontrollierter Pflanzenwuchs die Fahrbahndecke schädigt.
Die Gemeinden können Verordnungen erlassen, durch welche die Straßenan- und -hinterlieger zur Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und zum Winterdienst.
Zudem besteht für die Gemeinden die Möglichkeit, mittels einer Straßenreinigungssatzung eine sog. kommunale Straßenreinigungsanstalt zu gründen, welche die an sich den An-/Hinterliegern obliegenden Reinigungspflichten übernimmt.
Kehrtermine 2023
Frühjahrskehrung
- Montag, 13. März - Neubiberg/Hauptstraße und nördlich der Hauptstraße
- Dienstag, 14. März - Neubiberg/südlich der Hauptstraße
- Mittwoch, 15. März - Unterbiberg
1. Zwischenkehrung mit Wildkrautbesen
- Montag, 08. Mai - Neubiberg/Hauptstraße und nördlich der Hauptstraße
- Dienstag, 09. Mai - Neubiberg/südlich der Hauptstraße
- Mittwoch, 10. Mai - Unterbiberg
2. Zwischenkehrung
- Montag, 10. Juli - Neubiberg/Hauptstraße und nördlich der Hauptstraße
- Dienstag, 11. Juli - Neubiberg/südlich der Hauptstraße
- Mittwoch, 12. Juli - Unterbiberg
3. Zwischenkehrung mit Wildkrautbesen
- Montag, 04. September - Neubiberg/Hauptstraße und nördlich der Hauptstraße
- Dienstag, 05. September - Neubiberg/südlich der Hauptstraße
- Mittwoch, 06. September - Unterbiberg
Herbstkehrung - Neue Termine
- Montag, 06. November - Neubiberg/Hauptstraße und nördlich der Hauptstraße
- Dienstag, 07. November - Neubiberg/südlich der Hauptstraße
- Mittwoch, 08. November - Unterbiberg
An den Tagen vor den folgenden festgesetzten Straßenreinigungsterminen sind die Gehsteige vor dem eigenen Grundstück zu kehren. Das Kehrgut kann dabei in die Straßenrinnen gefegt werden. Fahrzeughalter werden geben, ihre Autos an diesen Tagen möglichst auf Privatgrundstücken zu parken, damit die Kehrmaschinen ungehindert durchfahren können.
-
Tiefbau und Örtlicher Straßenverkehr
-
Leitung Bauhof