Service

Winterdienst; Räumung und Streuung bei Schnee und Eisglätte

Die Gemeinde Neubiberg gewährleistet den Winterdienst im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben. So richtet sich die Pflicht Schnee zu räumen grundsätzlich nach der Leistungsfähigkeit der Gemeinde und der Verkehrsbedeutung ihrer Straßen. Ihre Streupflicht auf Straßen ist auf die üblichen Zeiten des normalen Verkehrsaufkommens begrenzt. Zur Nachtzeit besteht keine Räum- und Streupflicht.  
 

Zusätzlich zu den gesetzlichen Vorgaben räumt und streut die Gemeinde Neubiberg alle für den Radverkehr freigegebenen Geh- und Radwege. Stark befahrene Strecken werden über die allgemeine Räumpflicht hinaus auch mit Salz gestreut. Ebenso werden alle Überwege am Fahrbahnrand freigeschaufelt. Der gemeindliche Bauhof lässt den Winterdienst in Unterbiberg sowie in einigen Bereichen Neubibergs – einschließlich der Hauptstrecken – durch einen privaten Räumdienst durchführen.  
 
Merkzettel für Anlieger
 
Aufgrund verschiedener Gesetze, Verordnungen und richterlicher Urteile sind im Winter Gemeinde und Bürger gemeinsam verpflichtet, den öffentlichen Straßenraum für Fußgänger und Kraftfahrzeuge freizuhalten. So müssen die Anlieger Folgendes beachten:


WAS? Sie müssen die Gehwege für Fußgänger und gegebenenfalls auch für Radfahrer räumen und streuen. Unabhängig vom Einsatz der gemeindlichen Räumfahrzeuge auf der Fahrbahn müssen die Anlieger, wenn kein Gehweg vorhanden oder dieser durch eine Baustelle/ein Gerät versperrt ist, einen entsprechend breiten Rand der öffentlichen Straße entlang ihres Grundstücks räumen und streuen. Dies trifft insbesondere auf die verkehrsberuhigten Bereiche zu.
WANN? Die Räum- und Streupflicht beginnt vor Einsetzen des Berufsverkehrs, sprich: vor 7 Uhr und kann nach Beendigung des Tagesverkehrs gegen 20 Uhr eingestellt werden. Während dieser Zeit müssen Anwohner regelmäßig streuen und räumen, das heißt, immer wieder, wenn erforderlich.
WOMIT? Die Gehwege dürfen nur mit Sand oder anderen abstumpfenden Mitteln, auf keinen Fall mit umweltschädlichen Stoffen wie Salz und Feuerungsrückständen wie Asche bestreut werden. Zum Streuen hat die Gemeinde rund 40 Kästen mit Streusplitt aufgestellt.  
 
Die Bewältigung all dieser Aufgaben kann durch gegenseitiges Verständnis, nachbarliche Hilfsbereitschaft und rücksichtsvolles Verhalten aller Beteiligten wesentlich erleichtert werden. Die Gemeinde Neubiberg möchte sich bereits an dieser Stelle bei allen bedanken, die ihrer Aufgabe nachkommen und sich kooperativ zeigen.

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Mitarbeiter
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Sonstiges

Splittkästen im Gemeindegebiet

Neubiberg

  • Albrecht-Dürer-/Ecke Walkürenstraße
  • Albrecht-Dürer-/Ecke Kyffhäuserstraße
  • Am Hachinger Bach - Einkaufszentrum
  • Anzengruberstraße (Parkbuchten)
  • Ara-/Ecke Kameterstraße
  • Cramer-Klett-Straße (Stichweg Hohenbrunner Straße)
  • Cramer-Klett-Straße (nördliche Zufahrt Gymnasium)
  • Cramer-Klett-Straße 34/36 (gemeindliche Wohnanlage)
  • Feuerwehr Floriansanger
  • Hauptstraße 14  (gegenüber kath. Kirche)
  • Hauptraße / Ecke Barbarossastraße
  • Hohenbrunner Straße (Eingang Abloner Garten)
  • Hohenbrunner-/Ecke Prof.-Göttsberger-Straße
  • Josef-Schneider-Weg
  • Kaiser-/Ecke Lorenz-Bauer-Straße
  • Kaiserstraße (Bahnübergang)
  • Kiem-Pauli-Weg (Kindergarten)
  • Mozartstraße (Umkehrschleife)
  • Pfarrer-Sickinger-Weg – östlich
  • Pfarrer-Sickinger-Weg – westlich
  • Rathausplatz 9 (Grund- und Teilhauptschule)
  • Rathausplatz 16
  • Realschule (Buchenstraße 2/4, Busschleife)
  • Rotkäppchenstraße 114-120 (gemeindliche Wohnanlage)
  • S-Bahn-Parkplatz (Floriansanger)
  • Sportzentrum (Zwergerstraße 26-28)
  • Tannstraße
  • Umweltgarten Neubiberg (Lechstraße)
  • Werner-Heisenberg-Weg / Auf der Heid
  • Wotan-/Ecke Hauptstraße

 Unterbiberg

  • Am Hachinger Bach (Brücke)
  • Am Hachinger Bach (Schule)
  • Anger-/Ecke Berghammerweg
  • Kirchenvorplatz
  • Kräutleinhof/Ecke Unterbiberger Straße
  • Marktplatz
  • Sonnenweg

 Waldperlach (Siedlerbund)

  • Eulenspiegel-/Ecke Isengaustraße
  • Waldheimplatz (Bus-Endhaltestelle)
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Zugehörigkeit zu
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