Service

Schadenmelder

Melden von Schäden an Straßenbeleuchtung und anderen gemeindlichen Einrichtungen

Sie können eine ausgefallene oder beschädigte Straßenleuchte, aber auch andere Schäden an gemeindlichen Einrichtungen (wie z.B. Straßen und Wegen, Haltestellen, öffentlichen Grünanlagen und Wäldern oder auch Kinderspielplätzen) nicht nur persönlich, per Telefon oder per E-Mail an uns melden, sondern dies auch einfach und schnell online erledigen.

Nutzen Sie hierfür einfach den Link auf den Schadenmelder Neubiberg (auch von unterwegs aus mit Mobilgeräten möglich).

Straßenbeleuchtung

Im oberen Bereich des Schadenmelders können Sie zielgenau Beschädigungen und Ausfälle der Straßenbeleuchtung melden. Es genügt die Eingabe der Mastnummer und Straße, einer benachbarten Hausadresse oder eine Anklicken der betroffenen Leuchte in einer Kartendarstellung, um die Meldung an uns abschicken zu können.

Andere gemeindliche Einrichtungen

Im unteren Bereich des Schadenmelders können Sie alle anderen Beschädigungen und Auffälligkeiten an sonstigen gemeindlichen Einrichtungen melden. Bitte laden Sie hierzu zunächst ein Bild zur betroffenen Einrichtung hoch und teilen uns ergänzend Näheres zum genauen Standort und Art der Beschädigung oder Auffälligkeit mit, damit die Meldung schnell bearbeitet werden kann (Meldungen ohne Hochladen eines Bildes sind dort leider technisch nicht möglich, senden Sie in diesem Fall Ihre Meldung an gemeinde(at)neubiberg.de oder nutzen Sie die telefonische Meldung unter 089/600 12 - 0).

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