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Roter Punkt - Kfz ohne Kennzeichen auf öffentlichem Grund

Das Abstellen von nicht zugelassenen Kraftfahrzeugen oder Anhängern ohne gültiges amtliches Kennzeichen auf öffentlichen Verkehrsflächen ist eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einem Bußgeld geahndet werden (Art. 18b, 66 BayStrWG, §§ 8, 23 FStrG).

Verbotswidrig abgestellte Kraftfahrzeuge können die Sicherheit und den Verkehrsfluss gefährden, die Umwelt beeinträchtigen und das Orts- und Landschaftsbild verunstalten. Deshalb liegt die rasche Beseitigung dieser Fahrzeuge im öffentlichen Interesse.

Abgestelltes Kfz ohne Kennzeichne auf öffentlichem Grund

Zu den Kraftfahrzeugen, die nach straßen- oder abfallrechtlichen Bestimmungen verbotswidrig abgestellt werden, zählen:

  • Schrottfahrzeuge,
  • Fahrzeugwracks,
  • betriebsunfähige Kraftfahrzeuge und
  • Kraftfahrzeuge ohne gültiges Kennzeichen. Als Kraftfahrzeuge gelten auch Fahrzeuge, die hinter Fahrzeugen geführt werden (Anhänger).

Bevor verbotswidrig abgestellte Kraftfahrzeuge beseitigt werden, muss den Verursachern die Möglichkeit gegeben werden, ihre Fahrzeuge selbst zu entfernen. Die Aufforderung dazu erfolgt in Form eines orangefarbenen Aufklebers, der von der örtlichen Straßenverkehrsbehörde oder der Polizei angebracht wird.

Wird dieser Aufforderung innerhalb von zwei Wochen nicht nachgekommen, gilt das Kraftfahrzeug gemäß Art. 31 BayAbfG i. V. m. § 20 Abs. 3 KrWG als Abfall und kann auf Kosten des Verfügungsberechtigten sichergestellt und verwertet werden.

Das Ordnungsamt meldet das Kraftfahrzeug dem Landratsamt, welches es dann entfernt.

Meldung von abgestellten Fahrzeugen

Möchten Sie ein verbotswidrig abgestelltes Kraftfahrzeug melden, können Sie uns dies über das die Telefonzentrale der Gemeinde Neubiberg (089 / 60012-0) bzw. unter der E-Mail-Adresse verkehr(at)neubiberg.de mitteilen.

Wir bitten um Angabe folgender Daten:

  • Standort
  • amtliches Kennzeichen (soweit vorhanden)
  • Fahrzeugtyp
  • Fahrzeugmarke
  • Farbe
  • sonstige Besonderheiten
  • Foto des betroffenen Fahrzeugs




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