Neuigkeit

Vollzug des Baugesetzbuchs (BauGB); 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 37 „Grundstücke Hauptstraße 27 und 27 a“


Der Gemeinderat der Gemeinde Neubiberg hat in seiner Sitzung am 06.04.2020 den Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 37 in der Fassung vom 06.04.2020 gebilligt und beschlossen, die Öffentlichkeit gemäß § 4 a Abs. 3 BauGB erneut zu beteiligen. Der Geltungsbereich ist aus dem Lageplan ersichtlich, der Bestandteil dieser Bekanntmachung ist.
 
Die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 37 wird im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt.

 Die grüne Fläche markiert den Geltungsbereich.
Der Bebauungsplanentwurf der 2. Änderung des Bebauungsplans mit Begründung i. d. Fassung vom 06.04.2020 sowie die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen liegen in der Zeit vom 

22.04.2020 – 15.05.2020

im Bauamt der Gemeinde Neubiberg, Bahnhofsplatz 3, Zimmer 1.25, 85579 Neubiberg

während der allgemeinen Öffnungszeiten (Montag bis Freitag 8.00 bis 12.00 Uhr und Donnerstag 14.00 bis 17.00 Uhr) zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Bitte beachten Sie dzgl. den untenstehenden Hinweis.    
Es liegen folgende umweltbezogene Stellungnahmen vor:

Schutzgut Flora und Fauna
  • Stellungnahmen Grünordnung mit Hinweisen zu Grünordnung und Baumbestand

Schutzgut Mensch
  • Stellungnahmen zum Immissionsschutz
  • Schalltechnische Untersuchung

Während der Auslegung kann sich die Öffentlichkeit über die Planung unterrichten und Stellungnahmen nur zu den geänderten oder den ergänzten Teilen des Bebauungsplanentwurfs abgeben (auf die eingeschränkten Öffnungszeiten und den Telefon- und E-Mail-Dienst um Anregungen und Bedenken zu Protokoll zu geben im Hinweis oben wird verwiesen).  
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.
 
Folgende Unterlagen stehe zum Download für Sie bereit:

Wichtiger Hinweis:

Infolge des Katastrophenfalls kann es zu Einschränkungen öffentlicher Sprechzeiten bzw. wegen organisatorischer Maßnahmen zur vorübergehenden Schließung der Gemeindeverwaltung kommen.
Sollte die Gemeindeverwaltung teilweise für den Publikumsverkehr geschlossen sein, wird ein Telefon- und Email-Dienst aufrechterhalten, über den Bedenken und Anregungen gegen die aktuell ausgelegte Bauleitplanung zu Protokoll gegeben werden können.
Auch diesbezügliche Fragen können telefonisch oder per E-Mail geklärt werden, um persönliche Kontakte zu vermeiden.

Sie erreichen die Gemeindeverwaltung auf folgendem Weg:
Telefon: 089/ 60012-951
E-Mail: bauamt(at)neubiberg.de

Die Unterlagen werden während des gesamten Zeitraumes der Auslegung auch in Papierform zugänglich gemacht. Sollten Sie eine unmittelbare Einsichtnahme wünschen, werden nach telefonischer Terminvereinbarung (s.o.) die Unterlagen in einem (separaten) Raum der Kommunalverwaltung für jeweils eine einzelne Person zugänglich gemacht.
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