Ihre Anfrage per Telefon und E-Mail
16.04.2020
Aufgrund der Verlängerung der Ausgangsbeschränkung bis zum 3. Mai ist das Rathaus mit seinen Außenstellen weiterhin nur telefonisch und per E-Mail für Ihre Anliegen zu erreichen.
Es gibt drei Wege, wie Sie sich an die Gemeindeverwaltung wenden können:
- Rathausinfo Mo-Fr. von 8.00 bis 12.00 Uhr unter (089) 60012-0.
- Nachrichten rund um die Uhr per E-Mail an gemeinde(at)neubiberg.de.
- Bürgerservice-Portal rund-um-die-Uhr unter www.neubiberg.de.
Über das Bürgerservice-Portal können Sie verschiedene Amtsgänge online erledigen und brauchen dafür gar nicht persönlich ins Rathaus kommen.
Absage aller gemeindlichen kulturellen Veranstaltungen bis 3. Mai
Die weitere Corona-Strategie, die Ministerpräsident Markus Söder (CSU) am Donnerstag, den 16. April, vorstellte, sieht auch die Absage aller (Groß-)Veranstaltungen vor.
Die Gemeinde Neubiberg hat sich daraufhin dazu entschieden, alle gemeindlichen Veranstaltungen bis zum Ende der verordneten Ausgangsbeschränkung am 3. Mai, abzusagen. Wie nach dem 3. Mai weiter verfahren wird, wird Ende April diskutiert werden.