Vollzug des Baugesetzbuchs (BauGB); Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 86 für den Bereich der Grundstücke „Leibl-, Ara- und nördlich der Zillestraße“
22.06.2020
Der Gemeinderat der Gemeinde Neubiberg hat in seiner Sitzung am 22.06.2020 beschlossen, zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung den Bebauungsplan Nr. 86 aufzustellen. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 86 ist aus dem Lageplan ersichtlich, der Bestandteil der Bekanntmachung ist:
Planungsziel ist:
- Steuerung der Dachaufbauten
- Sicherung der Vorgartenbereiche und der rückwärtigen Freibereiche durch Baugrenzen
- Prüfung und Steuerung der Zahl der Wohneinheiten
- Regelung der Nebenanlagen, Wintergärten, Pergolen
Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit nach § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB bekannt gemacht.
Der Bebauungsplanes Nr. 86 soll im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a BauGB - Bebauungsplan der Innenentwicklung - ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt werden.
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- Telefon: 089/ 60012-951
- E-Mail: bauamt(at)neubiberg.de