Neuigkeit

Vollzug des Baugesetzbuchs (BauGB); Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 86 für den Bereich der Grundstücke „Leibl-, Ara- und nördlich der Zillestraße“


Der Gemeinderat der Gemeinde Neubiberg hat in seiner Sitzung am 22.06.2020 beschlossen, zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung den Bebauungsplan Nr. 86 aufzustellen. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 86 ist aus dem Lageplan ersichtlich, der Bestandteil der Bekanntmachung ist:

Planumgriff BP 86

Planungsziel ist:
  • Steuerung der Dachaufbauten
  • Sicherung der Vorgartenbereiche und der rückwärtigen Freibereiche durch Baugrenzen
  • Prüfung und Steuerung der Zahl der Wohneinheiten
  • Regelung der Nebenanlagen, Wintergärten, Pergolen
 
Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit nach § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB bekannt gemacht.
 
Der Bebauungsplanes Nr. 86 soll im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a BauGB - Bebauungsplan der Innenentwicklung - ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt werden.

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Sie erreichen das Bau-, Planungs- und Umweltamt auf folgendem Weg:
  • Telefon: 089/ 60012-951
  • E-Mail: bauamt(at)neubiberg.de


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