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Grünpflege: Hecken regelmäßig stutzen


Der Gartenstadtcharakter Neubibergs ist ein prägendes Merkmal der Gemeinde. Umso schöner ist es, wenn Hecken und Bäume die Grundstücksgrenzen markieren. Diese bieten im Vergleich zu Gartenzäunen und Mauern den  notwendigen Lebensraum für Bienen und Insekten.

Doch leider nimmt diese "grüne Gartengrenze" im Laufe der Zeit manchmal größere Ausmaße an, als einem lieb ist. Dies kann bei einem Grundstück, welches direkt an einen Gehweg oder eine Straße angrenzt, Probleme verursachen. Überhängende Äste und anderer Überwuchs müssen deshalb regelmäßig zurückgestutzt werden. Hecken und Bäume dürfen nicht über die Grundstücksgrenze in Geh- und Radwege oder Straßen hineinragen. Denn sonst werden Passanten, Radfahrer oder Autofahrer behindert und aufgrund mangelnder Sicht sogar gefährdet.
Die Gemeindeverwaltung bittet daher alle Bürgerinnen und Bürger, die von ihrem Grundstück auf den Gehweg oder die Straße hineinragenden Äste und Zweige auf eine maximale Überhanghöhe von 2,50 Meter zurückzuschneiden und eingewachsene Verkehrsschilder und Straßenlampen freizuschneiden. Ein Dankeschön bereits vorab!

Ein Hinweis

Kleine und einzelne Triebe können jederzeit, also auch in den Sommermonaten, abgeschnitten werden. Große Rückschnitte dürfen ab dem 1. Oktober und somit nach der "Vogelschonzeit" vorgenommen werden. Es empfiehlt sich in jedem Fall, einen Blick in die Hecke zu werfen und zu prüfen, ob Vögel es sich dort gemütlich gemacht und ihr Nest gebaut haben. Steht ein radikaler Heckenschnitt an, ist das mit der unteren Naturschutzbehörde des Landratsamts München (telefonisch (089) 6221-0, E-Mail naturschutz(at)lra-m.bayern.de) abzusprechen.

Bei Fragen steht natürlich auch das Umweltamt der Gemeinde Neubiberg unter der Telefonnummer (089) 600 12-923 oder -952 gerne zur Verfügung.
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