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Landkreis erreicht Warnstufe Rot auf der Corona-Ampel


Mit 62,77 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern in den vergangenen sieben Tagen überschreitet der Landkreis München seit heute deutlich den Schwellenwert von 50 bei der 7-Tage-Inzidenz. Ab dem morgigen Freitag, 23. Oktober 2020, gelten damit die Regelungen der Warnstufe Rot auf der Corona-Ampel der Bayerischen Staatsregierung.

Die Maßnahmen im Überblick

Neben generellen Maßnahmen wie dem Mindestabstand von 1,5 Metern und den allgemeinen Hygieneregeln gelten ab morgen unter anderem folgende Regelungen:
  • Private Feiern und Kontakte werden auf zwei Hausstände oder maximal 5 (statt bisher 10) Personen begrenzt.
  • Sperrstunde ab 22 Uhr (bisher 23 Uhr) in der Gastronomie; ab 22 Uhr darf an Tankstellen, sonstigen Verkaufsstellen und von Lieferdiensten etc. kein Alkohol verkauft werden.
  • Maskenpflicht im Unterricht in allen Jahrgangsstufen (einschließlich
    Grundschulen).
Darüber hinaus gilt aufgrund der 7. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung weiterhin eine Maskenpflicht überall dort, wo Menschen dichter und/oder länger zusammenkommen, insbesondere auf den Begegnungs- und Verkehrsflächen einschließlich der Fahrstühle von öffentlichen Gebäuden sowie von Freizeiteinrichtungen, Kulturstätten und sonstigen öffentlich zugänglichen Gebäuden, in Bildungsstätten und für Zuschauer bei sportlichen Veranstaltungen sowie durchgängig auf Tagungen, Kongressen, Messen und in Kulturstätten auch am Platz sowie im öffentlichen Personennah- und -fernverkehr und den hierzu gehörenden Einrichtungen.

Bereits seit 21. Oktober, 15 Uhr, gilt darüber hinaus laut Allgemeinverfügung an belebten Plätzen in manchen Landkreiskommunen eine Maskenpflicht.

Auch über die Regelungen hinaus: Landratsamt mahnt zur Vorsicht

Zusätzlich zu den nach der 7. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung geltenden Maßnahmen hinaus empfiehlt das Gesundheitsamt dringend, auch sonst größte Umsicht walten zu lassen. Über die genannten Plätze hinaus rät das Landratsamt zum Beispiel, auch überall dort und immer dann eine Maske zu tragen, sobald sich mehrere Menschen näher begegnen – so beispielsweise zu Stoßzeiten in Einkaufsstraßen und auf öffentlichen Plätzen, auch wenn dies dort nicht explizit angeordnet ist.
Schulen und Kindertageseinrichtungen rät das Gesundheitsamt je nach Raumgröße und Personenzahl die vorgegebenen Lüftungsintervalle nach Möglichkeit auf 30 Minuten zu verkürzen und öfters Pausen im Freien einzulegen, um dort geordnet und mit Abstand die Masken abnehmen zu können. Von zusätzlichen Maßnahmen, insbesondere der Reduktion der Gruppengrößen bzw. einer Notbetreuung in den Kindertagesstätten, nimmt der Landkreis München derzeit bewusst Abstand.

Weitere Informationen zu den geltenden Corona-Regeln gibt es auf der Website des Landkreises unter www.landkreis-muenchen.de/coronavirus.
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