Neuigkeit

Hinweise zur Corona-Impfung


Priorisierung von Alten- und Pflegeeinrichtungen

Bereits seit dem 15. Dezember sind die aktuell drei Impfzentren im Landkreis München in Haar, Oberhaching und Unterschleißheim einsatzbereit. In einer gemeinsamen Kraftanstrengung haben Landkreis, die Betreiber BRK, Johanniter und Malteser und die beteiligten Kommunen in Windeseile alle Voraussetzungen geschaffen, um mit den Impfungen beginnen zu können, sobald der erste Impfstoff ausgeliefert wird.

Die ersten Immunisierungen werden in den Alten- und Pflegeeinrichtungen im Landkreis München vorgenommen. Ziel ist es, dieser besonders vulnerablen Gruppe möglichst zeitnah einen umfassenden Schutz zu ermöglichen. Da zu Beginn der Impfungen voraussichtlich zunächst nur kleinere Mengen des Impfstoffs zur Verfügung stehen werden, werden in den ersten Tagen die an die Impfzentren angegliederten mobilen Impfteams hauptsächlich Impfungen in den genannten Einrichtungen vornehmen.

Sobald der Impfstoff in größeren Mengen verfügbar sein wird, sollen dann auch Schritt für Schritt die Kapazitäten für Einzel-Impftermine freigeschalten werden. Zur Impfung registrieren können sich über den Link des Bayerischen Impfzentrums:

Bayerisches Impfzentrum - Impfregistrierung

Mit höchster Priorität sollen folgende Gruppen geimpft werden:

  • Personen, die das 80. Lebensjahr vollendet haben
  • Personen, die in stationären Einrichtungen zur Behandlung, Betreuung oder Pflege älterer oder pflegebedürftiger Menschen behandelt, betreut oder gepflegt werden oder tätig sind,
  • Personen, die im Rahmen ambulanter Pflegedienste regelmäßig ältere oder pflegebedürftige Menschen behandeln, betreuen oder pflegen,
  • Personen, die in Bereichen medizinischer Einrichtungen mit einem sehr hohen Expositionsrisiko in Bezug auf das Coronavirus SARS-CoV-2 tätig sind, insbesondere auf Intensivstationen, in Notaufnahmen, in Rettungsdiensten, als Leistungserbringer der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung, in den Impfzentren im Sinne von § 6 Absatz 1 Satz 1 sowie in Bereichen, in denen für eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 relevante aerosolgenerierende Tätigkeiten durchgeführt werden,
  • Personen, die in medizinischen Einrichtungen regelmäßig Personen behandeln, betreuen oder pflegen, bei denen ein sehr hohes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 besteht, insbesondere in der Onkologie oder Transplantationsmedizin

Terminbuchung auch telefonisch möglich

Auch ohne Internetzugang ist selbstverständlich eine Terminvereinbarung möglich. Dazu wurden eigene Telefonnummern für jedes Impfzentrum eingerichtet.

Zuständig für Neubiberger Bürgerinnen und Bürger ist das Impfzentrum Haar.


Impfzentrum Haar
Wasserburger Straße 43-45
85540 Haar
Tel.: 089/24 88 06 660
E-Mail: corona-impfzentrum.haar(at)malteser.org  

Impfzentren an sieben Tagen von 8 bis 18 Uhr geöffnet

Die Impfzentren im Landkreis München sollen unter Volllast an sieben Tagen die Woche von 8 Uhr bis 18 Uhr geöffnet sein. Voraussetzung dafür ist, dass ausreichend Impfstoff zur Verfügung steht. Im Landratsamt München rechnet man daher damit, dass zunächst nicht durchgehend Termine stattfinden können. Eine Terminvereinbarung ist aber jeweils in diesem Zeitkorridor möglich. Die Öffnungszeiten gelten auch an Feiertagen.


So läuft die Impfung vor Ort ab

Das Impfzentrum darf nur nach vorheriger Terminvereinbarung betreten werden. Zum Impftermin sind ein gültiger Personalausweis sowie, falls vorhanden, ein Impfpass mitzubringen. Falls vorhanden, sollten auch wichtige Unterlagen wie ein Herzpass, ein Diabetikerausweis oder eine Medikamentenliste mitgebracht werden. Darüber hinaus können Bürgerinnen und Bürger bereits zur Vorbereitung die Einwilligungserklärung in die Schutzimpfung gegen COVID-19 sowie das Aufklärungsmerkblatt zur Schutzimpfung gegen COVID-19 herunterladen und die Hinweise zur Impfaufklärung sowie die Datenschutzinformation der Digitalen Impfverwaltung Bayern lesen. Alle Dokumente sind herunterzuladen unter www.stmgp.bayern.de/coronavirus/impfung/.

Bei der Anmeldung im Impfzentrum gleicht das medizinische Personal die persönlichen Daten ab. Sofern nicht bereits der ausgefüllte Aufklärungsbogen mitgebracht wurde, muss dieser vor Ort ausgefüllt werden. Danach bespricht der Arzt mit dem Patienten die medizinische Vorgeschichte und informiert ausführlich über die Impfung. Nachdem die Einverständniserklärung unterzeichnet wurde, wird die Impfung vorgenommen. Zur medizinischen Überwachung verbleiben geimpfte Personen noch rund eine halbe Stunde in einem Beobachtungsraum. Danach kann die Heimreise angetreten werden.

Schreiben an alle Landkreisbürgerinnen und -bürger

Alle Landkreisbürgerinnen und -bürger, die das 80. Lebensjahr vollendet haben, wurden mit einem Informationsschreiben über die COVID-Schutzimpfung und einem Aufklärungsmerkblatt des Robert-Koch-Instituts per Brief persönlich informiert. Das Schreiben sowie das beigefügte Aufklärungsmerkblatt ist auch auf der Website des Landkreises veröffentlicht.

Alle Informationen rund um die Covid-19-Impfung im Landkreis München, den Link zur Terminvereinbarung sowie weitere Informationen rund um Corona finden Sie stets aktuell auf www.landkreis-muenchen.de/coronavirus.
Nach oben