Neuigkeit

Frühjahrskehrung


Die diesjährige Frühjahrskehrung im März findet an den folgenden Tagen statt:
  • Montag, 15. März – Neubiberg/Hauptstraße und nördlich der Hauptstraße
  • Dienstag, 16. März – Neubiberg/südlich der Hauptstraße
  • Mittwoch, 17. März – Unterbiberg
An den Tagen vor den folgenden festgesetzten Straßenreinigungsterminen sind die Gehsteige vor dem eigenen Grundstück zu kehren. Das Kehrgut kann dabei in die Straßenrinnen gefegt werden. Fahrzeughalter werden geben, ihre Autos an diesen Tagen möglichst auf Privatgrundstücken zu parken, damit die Kehrmaschinen ungehindert durchfahren können.
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