Amtliche Bekanntmachung
Vollzug der Baugesetze
27.01.2021
Der Gemeinderat der Gemeinde Neubiberg hat in seiner Sitzung am 25.01.2021 beschlossen, die Satzung über abweichende Maße der Abstandsflächentiefe ("Abstandsflächensatzung") zu erlassen.
Die Satzung ist ab Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Bauamt der Gemeinde Neubiberg, Bahnhofsplatz 3, 85579 Neubiberg, niedergelegt und kann dort während der allgemeinen Öffnungszeiten (Montag bis Freitag 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und Donnerstag 14.00 Uhr bis 17.30 Uhr) eingesehen werden.
Ferner können Sie die Satzung über abweichende Maße der Abstandsflächentiefe ("Abstandsflächensatzung") direkt online abrufen.
Die Satzung tritt am 01. Februar 2021 in Kraft.
Wichtiger HinweisInfolge der Corona-Pandemie kann es zu Einschränkungen öffentlicher Sprechzeiten bzw. wegen organisatorischer Maßnahmen zur vorübergehenden Schließung der Gemeindeverwaltung kommen.Sollte die Gemeindeverwaltung teilweise für den Publikumsverkehr geschlossen sein, wird ein Telefon- und E-Mailkontakt aufrecht erhalten. Die Satzung über abweichende Maße der Abstandsflächentiefe ist auf der Internet-Homepage der Gemeinde eingestellt Fragen können telefonisch oder per E-Mail geklärt werden, um persönliche Kontakte zu vermeiden. Sie erreichen die Gemeindeverwaltung auf folgendem Weg:
Die Satzung über abweichende Maße der Abstandsflächentiefe wird auch in Papierform zugänglich gemacht. Sollten Sie eine unmittelbare Einsichtnahme wünschen, werden nach telefonischer Terminvereinbarung (s.o.) die Unterlagen in einem (separaten) Raum der Kommunalverwaltung für jeweils eine einzelne Person zugänglich gemacht. Auf Wunsch kann die Satzung auch per Post an Sie versandt werden. |