Neuigkeit

Amtliche Bekanntmachung
Vollzug des Baugesetzbuchs (BauGB)


Der Planungs-, Infrastruktur- und Umweltausschuss der Gemeinde Neubiberg hat in seiner Sitzung am 18.01.2021 den Vorentwurf zum Bebauungsplan Nr. 86 gebilligt und beschlossen, die Unterrichtung der Öffentlichkeit gem. § 13 a Abs. 3 BauGB durchzuführen. Des Weiteren hat der Planungs-, Infrastruktur- und Umweltausschuss am 18.01.2021 beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 86 im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchzuführen. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 86 ist aus dem Lageplan ersichtlich, der Bestandteil der Bekanntmachung ist.

Planauszug


Geltungsbereich Bebauungsplan Nr. 86
 
Hinweis: Die grüne Fläche markiert den Geltungsbereich des Bebebauungsplans Nr. 86.

Der Vorentwurf des Bebauungsplans i. d. Fassung vom 18.01.2021 mit Begründung liegt in der Zeit vom
16.02.2021 - 23.03.2021
 
im Bauamt der Gemeinde Neubiberg, Bahnhofsplatz 3, 85579 Neubiberg, während der allgemeinen Öffnungszeiten (Montag bis Freitag 8.00 bis 12.00 Uhr) öffentlich aus.
 
Zusätzlich sind die Unterlagen direkt online abzurufen:    
Während der Auslegung kann sich die Öffentlichkeit zu den allgemeinen Zielen und Zwecken sowie den wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und äußern.


Wichtiger Hinweis

Infolge der Corona-Pandemie kann es zu Einschränkungen öffentlicher Sprechzeiten bzw. wegen organisatorischer Maßnahmen zur vorübergehenden Schließung der Gemeindeverwaltung kommen.
Sollte die Gemeindeverwaltung teilweise für den Publikumsverkehr geschlossen sein, wird ein Telefon- und E-Mailkontakt aufrecht erhalten. Die Satzung über abweichende Maße der Abstandsflächentiefe ist auf der Internet-Homepage der Gemeinde eingestellt


Fragen können telefonisch oder per E-Mail geklärt werden, um persönliche Kontakte zu  vermeiden.

Sie erreichen die Gemeindeverwaltung auf folgendem Weg:
  • Telefon: 089/ 60012-951
  • E-Mail: bauamt(at)neubiberg.de

Die Satzung über abweichende Maße der Abstandsflächentiefe wird auch in Papierform zugänglich gemacht. Sollten Sie eine unmittelbare Einsichtnahme wünschen, werden nach telefonischer Terminvereinbarung (s.o.) die Unterlagen in einem (separaten) Raum der Kommunalverwaltung für jeweils eine einzelne Person zugänglich gemacht. Auf Wunsch kann die Satzung auch per Post an Sie versandt werden.
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