Neuigkeit

Amtliche Bekanntmachung
Vollzug des Baugesetzbuchs (BauGB)


Der Gemeinderat der Gemeinde Neubiberg hat in seiner Sitzung am 24.04.2017 beschlossen, zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung den Bebauungsplan Nr. 79 aufzustellen. Am 19.04.2021 hat der Gemeinderat der Gemeinde Neubiberg die Konkretisierung der Planungsziele beschlossen. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 79 ist aus dem Lageplan ersichtlich, der Bestandteil der Bekanntmachung ist.

Planauszug:Planauszug Bebauungsplan Nr. 79 | Konkretisierung

Anmerkung: Der grün markierte Bereich nördlich ("oberhalb") der Tannenstraße und westlich ("links") der Kaiserstraße zeigt den Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 79.

Wesentliche Planungsziele sind:

  • Prüfung und Steuerung des Maßes der baulichen Nutzung, insbesondere der Geschossigkeit
  • Sicherung der Vorgartenzone im Straßenzug
  • Prüfung und Steuerung der Zahl der Wohneinheiten
  • Prüfung von Nachverdichtungsmöglichkeiten sowie
  • Prüfung der Nutzungsmöglichkeiten für die Grundstücke Tannenstraße 3/5

Die Planungsziele des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans Nr. 79 werden wie folgt ergänzt:

  • Prüfung von Wandhöhe, Firsthöhe und Dachneigung
  • Sicherung des an die Vorgartenzone anschließenden charakteristischen Grünbereichs (4 m, insgesamt dann 9 m)
  • Prüfung der Sicherung der rückwärtigen Freibereiche durch Baugrenzen
  • Prüfung der Anordnung von Kfz-Stellplätzen in der Tiefgarage

Wichtiger Hinweis

Infolge der Corona-Pandemie kann es zu Einschränkungen öffentlicher Sprechzeiten bzw. wegen organisatorischer Maßnahmen zur vorübergehenden Schließung der Gemeindeverwaltung kommen.

Sollte die Gemeindeverwaltung teilweise für den Publikumsverkehr geschlossen sein, wird ein Telefon- und E-Mail-Kontakt aufrecht erhalten.

Sie erreichen das Bau-, Planungs- und Umweltamt auf folgendem Weg:

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