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Ab Mittwoch weitere Lockerungen im Landkreis München


Am Sonntag, 9. Mai, hat die Sieben-Tage-Inzidenz im Landkreis München den Schwellenwert von 100 Fällen innerhalb von sieben Tagen pro 100.000 Einwohner den fünften Tag in Folge unterschritten. Heute hat das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege dem Antrag des Landratsamts auf weitere Öffnungsschritte stattgegeben. Nach dem Ende der sogenannten Notbremse ab dem morgigen Dienstag mit Lockerungen für Einzelhandel, Sport, Kultur und der Aufhebung der Ausgangssperre sind nun weitere Öffnungen möglich: Ab Mittwoch darf nun unter anderem die Außengastronomie wieder öffnen.

Gesundheitsministerium stimmt Öffnungsschritten zu

Fünf Tage lang musste die Sieben-Tage-Inzidenz dazu unter 100 liegen, zudem musste eine stabile oder rückläufige Entwicklung der Infektionszahlen erkennbar sein. Entsprechend hat der Landkreis München am heutigen Montag umgehend das notwendige Einvernehmen des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege beantragt, das am heutigen Nachmittag erteilt wurde.

Somit können nach den zwei vom Bayerischen Gesundheitsministerium vorgeschriebenen Umsetzungstagen, zum frühestmöglichen Zeitpunkt die in der 12. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vorgesehenen Lockerungen in Kraft treten. Das Landratsamt München wird hierzu am Dienstag eine Allgemeinverfügung erlassen.

Ab Mittwoch, 12. Mai, können dann wie geplant Öffnungen in Gastronomie, Kunst und Kultur sowie Sport erfolgen.

In den Biergarten mit Termin und Test

Die Außengastronomie kann ab Mittwoch bis 22 Uhr geöffnet werden. Um einen Gastronomiebetrieb besuchen zu können, ist eine vorherige Terminbuchung inklusive Kontaktdatenerfassung notwendig. Sitzen an einem Tisch Personen aus mehreren Hausständen, ist ein vor höchstens 24 Stunden erfolgter PoCAntigentest oder Selbsttest unter Aufsicht oder ein vor höchstens 48 Stunden vorgenommener PCR-Test mit negativem Ergebnis erforderlich.

Sport mit mehreren Personen

Im Innenbereich ist dann wieder kontaktfreier Sport erlaubt, unter freiem Himmel auch Kontaktsport unter der Voraussetzung, dass alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer über einen gültigen, negativen PCR-Test, PoC-Antigentest oder Selbsttest verfügen.

Theater, Konzert- und Opernhäuser sowie Kinos dürfen öffnen

Auch Theater, Konzert- und Opernhäuser sowie Kinos dürfen ab Mittwoch wieder öffnen. Besucherinnen und Besucher müssen auch hier einen negativen Coronatest vorlegen.

Vollständig Geimpfte von Testpflicht befreit

Für vollständig mit einem in der Europäischen Union zugelassenen Impfstoff gegen Covid-19 Geimpfte, die über einen Impfnachweis in deutscher, englischer, französischer, italienischer oder spanischer Sprache oder in einem elektronischen Dokument verfügen und bei denen seit der abschließenden Impfung mindestens 14 Tage vergangen sind, sowie für Personen, die über einen Nachweis einer vorherigen Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 in deutscher, englischer, französischer, italienischer oder spanischer Sprache oder in einem elektronischen Dokument verfügen, entfällt die Testpflicht. Der zugrundeliegende PCR-Test darf dabei mindestens 28 Tage, höchstens aber sechs Monate zurückliegen. Auch Kinder bis zum sechsten Geburtstag sind von der Testpflicht befreit.

Alle Informationen rund um das Thema Coronavirus im Landkreis München finden Sie immer aktuell unter www.landkreis-muenchen.de/coronavirus.

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