Neuigkeit

Briefwahlunterlagen beantragen


Am 26. September 2021 findet die Wahl zum 20. Deutschen Bundestag statt.

Wahlberechtigte, die in ein Wählerverzeichnis eingetragen sind, können ihr Wahlrecht ohne Vorliegen eines besonderen Grundes durch Briefwahl ausüben. Dies ist auch möglich, wenn sie sich vorübergehend im Ausland befinden. Dazu müssen sie bei der Gemeinde ihres Hauptwohnortes einen sogenannten Wahlschein beantragen. Einer Begründung hierzu bedarf es nicht mehr.

Dem Wahlschein werden automatisch Briefwahlunterlagen beigefügt.

Mit einem Wahlschein kann man alternativ außerdem in einem beliebigen anderen Wahlbezirk dieses Wahlkreises wählen.

Die Briefwahlunterlagen können Sie ab 30.08.2021 wie folgt beantragen:

Mehr Informationen zur Bundestagswahl 2021 lesen Sie unter www.neubiberg.de/bundestagswahl2021.

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