Neuigkeit

Amtliche Bekanntmachung
Vollzug der Baugesetze (BauGB)


Die Gemeinde Neubiberg hat am 19.07.2021 die Satzung über die Veränderungssperre für den Bereich der Grundstücke südlich der Walkürenstraße, nördlich der Hauptstraße, östlich der Cramer-Klett-Straße erlassen.

Der Geltungsbereich befindet sich südlich der Walkürenstraße, nördlich der Hauptstraße, östlich der Cramer-Klett-Straße. Der genaue Geltungsbereich ist aus dem Lageplan ersichtlich, der Bestandteil dieser Bekanntmachung ist.

Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 87 für die Grundstücke südlich der Walkürenstraße, nördlich der Hauptstraße, östlich der Cramer-Klett-Straße

Die Satzung ist ab dem Tag dieser Bekanntmachung im Bauamt der Gemeinde Neubiberg, Bahnhofsplatz 3, 85579 Neubiberg, niedergelegt und kann dort während der allgemeinen Öffnungszeiten (Montag bis Freitag 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr) eingesehen werden.

Die Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Wichtiger Hinweis

Infolge der Corona-Pandemie kann es zu Einschränkungen öffentlicher Sprechzeiten bzw. wegen organisatorischer Maßnahmen zur vorübergehenden Schließung der Gemeindeverwaltung kommen.

Sollte die Gemeindeverwaltung teilweise für den Publikumsverkehr geschlossen sein, wird ein Telefon- und E-Mail-Dienst aufrecht erhalten. Die Satzung über die Veränderungssperre ist auf der Internet-Homepage der Gemeinde eingestellt.

Fragen können telefonisch oder per E-Mail geklärt werden, um persönliche Kontakte zu vermeiden.

Sie erreichen die Gemeindeverwaltung auf folgendem Weg:

Die Satzung über die Veränderungssperre wird auch in Papierform zugänglich gemacht. Sollten Sie eine unmittelbare Einsichtnahme wünschen, werden nach telefonischer Terminvereinbarung (s.o.) die Unterlagen in einem (separaten) Raum der Kommunalverwaltung für jeweils eine einzelne Person zugänglich gemacht.

Nach oben