Neuigkeit

3G-Zutrittsregelung zur Gemeindeverwaltung Neubiberg


Ab Montag, den 6. Dezember 2021 führt die Gemeinde Neubiberg für alle ihre Verwaltungsgebäude und Außenstellen aufgrund der derzeit angespannten COVID-19-Infektionslage die 3G-Zutrittsregelung ein. Bürger*innen und anderen externen Personen ist der Zutritt zur Gemeindeverwaltung ("Interimsrathaus" am Bahnhofsplatz 3 und Haus für Weiterbildung am Rathausplatz 8 sowie das gemeindliche Seniorenzentrum (Hauptstraße 12) dann nur noch mit einem 3G-Nachweis (geimpft, genesen, getestet) gestattet. Weiterhin gilt, dass für den Zugang zur Verwaltung vorab ein Termin vereinbart werden muss, was online über die Gemeinde-Website, per E-Mail oder telefonisch erledigt werden kann. Die Kontaktdaten der Gemeindeverwaltung können ebenfalls online eingesehen werden.

Mit der 3G-Regelung will die Gemeindeverwaltung den Infektionsschutz für Mitarbeiter*innen und Besucher*innen erhöhen. Das Rathaus folgt damit dem Vorbild der Regierung von Oberbayern, des Landratsamtes München und weiterer Behörden, die vergleichbare Regelungen für ihre Dienstgebäude getroffen haben.

Der Einlass ins Verwaltungsgebäude am Bahnhofsplatz 3, wo alle gängigen Verwaltungsdienstleistungen erbracht werden, ist dort zu den Servicezeiten nur über die Gegensprechanlage möglich. Zudem muss ab dem 6. Dezember 2021 an der Information ein 3G-Nachweis vorgezeigt werden. D.h., entweder der Nachweis einer vollständigen COVID-19 Impfung, der Nachweis über eine Genesung (nachweislich in den vergangenen 28 Tagen bis 6 Monaten positiv auf das Coronavirus getestet) oder der Nachweis über ein negatives COVID-19 Testergebnis (Antigen-Schnelltest, maximal 24 Stunden alt oder PCR-Test, maximal 48 Stunden alt). Der Nachweis wird an der Rathaus-Information kontrolliert.

Ohne Nachweis kann der Zutritt zum Gebäude nicht gewährt werden. Ausgenommen von der 3G-Nachweispflicht sind Kinder bis zum 6. Geburtstag und noch nicht eingeschulte Kinder sowie Schüler*innen, die regelmäßigen Testungen in der Schule unterliegen.

FFP2-Maskenpflicht und Begrenzung der Personenzahl

In allen gemeindlichen Gebäuden gelten weiterhin die bekannten Abstands- und Hygieneregeln, sowie die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske für die Besucher*innen. Zudem bittet die Gemeinde alle Bürger*innen, möglichst nur einzeln oder mit maximal einer Begleitperson ins Rathaus zu kommen.

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