Neuigkeit

Amtliche Bekanntmachung
Vollzug des Baugesetzbuchs (BauGB)


Der Gemeinderat der Gemeinde Neubiberg hat in seiner Sitzung am 13.12.2021 beschlossen, die Satzung für die Herstellung von Stellplätzen für Kraftfahrzeuge, Abstellplätze für Fahrräder und die Begrünung von oberirdischen Flächen in der Gemeinde Neubiberg zu erlassen.

Die Satzung ist ab Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Bauamt der Gemeinde Neubiberg, Bahnhofsplatz 3, 85579 Neubiberg, niedergelegt und kann dort während der allgemeinen Öffnungszeiten (Montag bis Freitag 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr) eingesehen werden.

Die Satzung tritt am 31. Dezember 2021 in Kraft.


Wichtiger Hinweis

Um die Ausbreitung des Coronavirus zu verlangsamen, bittet die Gemeinde Neubiberg Kunden*innen, nur in absolut notwendigen Angelegenheiten persönlich vorzusprechen. Daher bitten wir Sie, Ihre Anliegen möglichst telefonisch oder per E-Mail zu klären. Selbstverständlich bleiben persönliche Vorsprachen nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Die Öffnungszeiten beschränken sich auf Montag bis Freitag von 8.00 bis 12.00 Uhr.

Bitte haben Sie Verständnis, dass es aktuell aufgrund des erhöhten Anrufaufkommens etwas länger dauern kann, bis Ihr Anruf entgegengenommen werden kann.

Sie erreichen die Gemeindeverwaltung auf folgendem Weg:

Telefon: 089/ 60012-953

E-Mail: bauamt(at)neubiberg.de

Die Unterlagen werden während des gesamten Zeitraumes der Auslegung auch in Papierform zugänglich gemacht. Sollten Sie eine unmittelbare Einsichtnahme wünschen, werden nach telefonischer Terminvereinbarung (s.o.) die Unterlagen in einem (separaten) Raum der Kommunalverwaltung für jeweils eine einzelne Person zugänglich gemacht.

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