Neuigkeit

Amtliche Bekanntmachung
Vollzug des Baugesetzbuchs (BauGB)


Der Gemeinderat der Gemeinde Neubiberg hat in seiner Sitzung am 19.07.2021 den Grundsatzbeschluss zum Neubau des Maria-Theresia-Heims gefasst.

Auf Antrag des Vorhabenträgers wird das Verfahren in der Form eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes durchgeführt. Der Gemeinderat der Gemeinde Neubiberg hat in seiner Sitzung am 21.02.2022, zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung, die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 89 „Neubau des Maria-Theresia-Heims“, Fl.-Nr. 163 beschlossen.

Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit nach § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB bekannt gemacht.

Der Gemeinderat hat in der gleichen Sitzung am 21.02.2022 den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 89 mit dem Vorhaben- und Erschließungsplan mit Begründung und Umweltbericht gebilligt und beschlossen, die Unterrichtung der Öffentlichkeit, sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 1, § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 89 ist aus dem Lageplan ersichtlich, der Bestandteil der Bekanntmachung ist:

Wesentliche Planungsziele sind:

  • größtmöglicher Walderhalt bei bestmöglicher Nutzbarkeit durch den Vorhabenträger auf dem Grundstück
  • Erhalt und Sicherung des Waldverbunds zwischen Cramer-Klett-Wald und Abloner Garten

Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans, sowie den Vorhaben- und Erschließungsplan i. d. Fassung vom 21.02.2022 mit Begründung und Umweltbericht liegen in der Zeit vom

04.03.2022 - 08.04.2022

im Bauamt der Gemeinde Neubiberg, Bahnhofsplatz 3, 85579 Neubiberg, während der allgemeinen Öffnungszeiten (Montag bis Freitag 8.00 bis 12.00 Uhr) öffentlich aus.

Während der Auslegung kann sich die Öffentlichkeit zu den allgemeinen Zielen und Zwecken sowie den wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und äußern.

Folgende Informationen können Sie direkt online einsehen:

Wichtiger Hinweis

Infolge der Corona-Pandemie kann es zu Einschränkungen öffentlicher Sprechzeiten bzw. wegen organisatorischer Maßnahmen zur vorübergehenden Schließung der Gemeindeverwaltung kommen.

Sollte die Gemeindeverwaltung teilweise für den Publikumsverkehr geschlossen sein, wird ein Telefon- und E-Mail-Dienst aufrecht erhalten, über den Bedenken und Anregungen gegen die aktuell ausgelegte Bauleitplanung zu Protokoll gegeben werden können. Der Entwurf des Bauleitplans ist mit der Begründung auf der Internetseite der Gemeinde eingestellt und es kann dementsprechend in Bezug genommen werden. Auch diesbezügliche Fragen können telefonisch oder per E-Mail geklärt werden, um persönliche Kontakte zu vermeiden.

Sie erreichen die Gemeindeverwaltung auf folgendem Weg:

Telefon: 089/ 60012-953

E-Mail: bauamt(at)neubiberg.de

Die Unterlagen werden während des gesamten Zeitraumes der Auslegung auch in Papierform zugänglich gemacht. Sollten Sie eine unmittelbare Einsichtnahme wünschen, werden nach telefonischer Terminvereinbarung (s.o.) die Unterlagen in einem (separaten) Raum der Kommunalverwaltung für jeweils eine einzelne Person zugänglich gemacht.

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem Bayerischen Datenschutzgesetzt (BayDSG). Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“, das ebenfalls öffentlich ausliegt.

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