Neuigkeit

Übergangsweise weiter FFP2-Maskenpflicht


Vor dem Hintergrund der pandemischen Lage und der anhaltend hohen Inzidenzwerte hat sich die Gemeinde Neubiberg dazu entschieden, die Maskenpflicht in Verwaltungsgebäuden und gemeindlichen Einrichtungen bis auf Weiteres zu verlängern.

Das bedeutet konkret: Beim Betreten der Verwaltungsgebäude am Bahnhofsplatz 3 und am Rathausplatz 8 ist eine FFP2-Maske zu tragen. In öffentlichen Einrichtungen, wie der Gemeindebibliothek im Haus für Weiterbildung, im Seniorenzentrum in der Hauptstraße 12 und im Sportzentrum in der Zwergerstraße 28, gilt die Regelung ebenfalls. Bei deren Besuch ist übergangsweise weiter eine Maske zu tragen.

Die Gesundheit aller sowie die Verhinderung einer weiteren exponentiellen Ausbreitung des Coronavirus stehen im Fokus. Das Tragen einer FFP2-Maske bietet nachweislich einen effektiven Schutz für die eigene Gesundheit und die Gesundheit anderer. Daher macht die Verwaltung von ihrem Hausrecht Gebrauch und hält an einer Übergangsregelung im April fest. Die 2G- bzw. 3G-Zutrittregel hingegen entfällt ab 3. April, Impfstatus oder tagesaktuelle Testung werden nicht mehr nachgefragt.

Sonderregelung bei Veranstaltungen

Bei Veranstaltungen des Kulturamts entfällt die FFP2-Maskenpflicht ab Sonntag, den 3. April, ebenso die 2G-Zugangsregel. Beim Besuch einer Veranstaltung kann die FFP2-Maske abgenommen werden. Aus Solidarität und Rücksichtnahme auf vulnerable Gruppen kann natürlich weiterhin freiwillig eine FFP2-Maske getragen werden.

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