Neuregelung der Grundsteuer
Der Bayerische Landtag hat am 23. November 2021 zur Neuregelung der Grundsteuer ein eigenes Landesgrundsteuergesetz verabschiedet. Von 2025 an spielt der Wert eines Grundstücks bei der Berechnung der Grundsteuer in Bayern keine Rolle mehr. Die Grundsteuer wird in Bayern nicht nach dem Wert des Grundstücks, sondern nach der Größe der Fläche von Grundstück und Gebäude berechnet. Die Steuererklärung muss in der Zeit von 01.07.2022 bis 31.10.2022 beim Finanzamt eingereicht werden.
Vordrucke bei Gemeinde erhältlich
Vordrucke für die Steuererklärung zur Grundsteuer können ab sofort bei Frau Wällisch am Bahnhofsplatz 3 in Zimmer 1.11 dienstags bis donnerstags von 8.00 bis 11.30 Uhr abgeholt werden.
Die Vordrucke hierfür sind ebenfalls ab dem 1. Juli 2022 im Internet unter www.grundsteuer.bayern.de zu finden.
Alternativ kann die Grundsteuererklärung auch bequem elektronisch über das Portal ELSTER - Ihr Online-Finanzamt unter www.elster.de abgegeben werden.
Weitere Informationen und Unterstützung
Weitere Informationen und Videos, die beim Erstellen der Grundsteuererklärung unterstützen sowie die wichtigsten Fragen rund um die Grundsteuer in Bayern gibt es online unter www.grundsteuer.bayern.de.
Bei Fragen zur Abgabe der Grundsteuererklärung ist die Bayerische Steuerverwaltung in der Zeit von Montag bis Donnerstag von 8.00 bis 18.00 Uhr und Freitag von 8.00 bis 16.00 Uhr auch telefonisch unter (089) 30 70 00 77 erreichbar.