Neuigkeit

Amtliche Bekanntmachung


Die Gemeinde Neubiberg hat am 23. Mai 2022 die Satzung über die Veränderungssperre für den Bereich nördlich der Tannenstraße und westlich der Kaiserstraße erlassen.

Der Geltungsbereich befindet sich nördlich der Tannenstraße und westlich der Kaiserstraße. Der genaue Geltungsbereich ist aus dem Lageplan ersichtlich, der Bestandteil dieser Bekanntmachung ist:

Lageplan:

Geltungsbereich der Satzung Veränderungssperre Tannenstraße/Kaiserstraße

Die Satzung ist ab dem Tag dieser Bekanntmachung im Bauamt der Gemeinde Neubiberg, Bahnhofsplatz 3, 85579 Neubiberg, niedergelegt und kann dort während der allgemeinen Öffnungszeiten (Montag bis Freitag 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr) eingesehen werden.

Die Satzung tritt mit dieser Bekanntmachung in Kraft.

Wichtiger Hinweis

Infolge der Corona-Pandemie kann es zu Einschränkungen öffentlicher Sprechzeiten bzw. wegen organisatorischer Maßnahmen zur vorübergehenden Schließung der Gemeindeverwaltung kommen.

Sollte die Gemeindeverwaltung teilweise für den Publikumsverkehr geschlossen sein, wird ein Telefon- und E-Mailkontakt aufrechterhalten. Die Satzung über die Veränderungssperre ist auf der Internetseite der Gemeinde Neubiberg eingestellt

Fragen können telefonisch oder per E-Mail geklärt werden, um persönliche Kontakte zu vermeiden. Sie erreichen die Gemeindeverwaltung auf folgendem Weg:

Die Satzung über die Veränderungssperre wird auch in Papierform zugänglich gemacht. Sollten Sie eine unmittelbare Einsichtnahme wünschen, werden nach telefonischer Terminvereinbarung (s.o.) die Unterlagen in einem (separaten) Raum der Kommunalverwaltung für jeweils eine einzelne Person zugänglich gemacht.

Nach oben