Neuigkeit

Amtliche Bekanntmachung


Die Gemeinde Neubiberg erlässt zum 01. Dezember 2022 die o. g. Satzung.

Die Satzung kann zu den allgemeinen Parteiverkehrszeiten im

Ordnungsamt, Zimmer 1.41
Bahnhofsplatz 3
85579 Neubiberg

eingesehen werden.

Die Satzung ist ebenfalls onilne auf der Gemeinde-Homepage abzurufen.

Die Verordnung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Bei Rückfragen steht Ihnen Frau Burkhard unter der Telefonnummer 089 / 600 12 -913 gerne zur Verfügung.

Neubiberg, den 23.11.2022

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