Neuigkeit

Steuertermin 15. Februar 2023


Auch im Rechnungsjahr 2022 wird aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung von einer erneuten Zustellung der aktuellen Grundsteuerbescheide Abstand genommen. Sowohl die Grundsteuer als auch die Gewerbesteuer sind unaufgefordert, mit den gleichen Beträgen und zu den gleichen Zeitpunkten zu entrichten, wie sie für das vorangegangene Rechnungsjahr festgesetzt waren. Nur bei Änderungen in der Grundsteuerpflicht werden neue, schriftliche, Bescheide erlassen.

Die Gemeindekasse bittet alle steuerpflichtigen Grundstücksbesitzer und Gewerbetreibenden, die am 15. Februar 2023 zur Zahlung der fälligen Grund- bzw. Gewerbesteuer verpflichtet sind, diese zu entrichten. Die Zahlung der Abgaben ist auf eines der gemeindlichen Konten zu leisten.

Bei Zahlungsverzug ist die Gemeindekasse verpflichtet, Säumniszuschläge und Mahngebühren festzusetzen und gegebenenfalls Rückstände zwangsweise einzufordern.

Rückfragen können Sie gerne per E-Mail an gemeindekasse(at)neubiberg.de richten.

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