Neuigkeit

Schöffen für nächste Amtszeit gesucht


In diesem Jahr findet die Wahl für die Jugend- bzw. Erwachsenenschöffen für die Amtsperiode von 2024 bis 2028 statt. Schöffinnen und Schöffen sind ehrenamtliche Richterinnen und Richter in Strafangelegenheiten. Sie wirken neben Berufsrichtern gleichberechtigt an der Rechtsprechung mit.

Das verantwortungsvolle Amt eines Jugend- bzw. Erwachsenenschöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und – wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes – körperliche Eignung.

Voraussetzungen für das Ehrenamt

Um ihrer Aufgabe gerecht werden zu können, sollten die ehrenamtlichen Richterinnen und Richter grundlegende Kenntnisse über das Strafverfahren verfügen sowie den Sinn und Zweck der Strafe haben. Wählbar sind Personen, die die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen und am 01.01.2024 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sind.

Bewerbung als Schöffe

Personen, die sich für das Schöffenamt bewerben möchten, richten ihre Bewerbung bis zum 5. April 2023 schriftlich an die Gemeinde Neubiberg, Ordnungsamt, Bahnhofsplatz 3, 85579 Neubiberg oder geben diese persönlich im Ordnungsamt (Zimmer 1.42) zu den bekannten Öffnungszeiten ab.

Das Bewerbungsformular für das Amt als Erwachsenenschöffe kann online abgerufen werden.

Die Schöffinnen und Schöffen werden auf Vorschlag der Gemeinden bzw. der Jugendhilfeausschüsse bei den Jugendämtern von einem Wahlausschuss gewählt. In Neubiberg entscheidet der Gemeinderat in seiner Sitzung am 24. April über die eingereichten Vorschläge zur Weitergabe.

Bewerbung als Jugendschöffe

Bewerbungen für das Jugendschöffenamt können bis zum 23. April 2023 beim Jugendamt des Landkreises München unter jugendschutz(at)lra-m.bayern.de eingereicht werden.

Voraussetzungen für Bewerberinnen und Bewerber, Informationen zur Jugendschöffenwahl 2023 und ein entsprechendes Bewerbungsformular für das Amt als Jugendschöffe gibt es unter https://www.justiz.bayern.de/service/schoeffen/.

Bekanntmachung und weiterführende Informationen

Die "Schöffenbekanntmachung" der Bayerischen Staatsministerien der Justiz und des Innern, für Sport und Integration ist ebenfalls online inzusehen.

Weitere Informationen rund um die Schöffenwahl 2023 sind online unter https://www.schoeffen-bayern.de/Schoeffenwahl-2023/ nachzulesen. Auch das Bayerische Staatministerium der Justiz stellt Wissen zur Schöffenwahl online bereit.

Nach oben