Neuigkeit

Amtliche Bekanntmachung
Vollzug der Baugesetze (BauGB)


Der Gemeinderat der Gemeinde Neubiberg hat in seiner Sitzung am 30.01.2023 den Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 35 gebilligt und beschlossen, die Unterrichtung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Der Flächennutzungsplan wird im Wege der Berichtigung angepasst.

Der Geltungsbereich ist aus dem Lageplan ersichtlich, der Bestandteil der Bekanntmachung ist.

Ausschnitt des Geltungsbereichs des Bebauungsplans Nr. 35

Die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 35 wird im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt.

Der Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 35 i. d. Fassung vom 30.01.2023 mit Begründung sowie die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen liegen in der Zeit vom

24.02.2023 bis 03.04.2023

im Bauamt der Gemeinde Neubiberg, Bahnhofsplatz 3, 85579 Neubiberg, während der allgemeinen Öffnungszeiten (Montag bis Freitag 8.00 bis 12.00 Uhr und Donnerstag 14.00 bis 17.00 Uhr) öffentlich aus.

Zusätzlich stehen die Unterlagen auf der Internetseite der Gemeinde Neubiberg – Aktuelles – Amtliche Bekanntmachungen zur Verfügung:

Es liegen folgende umweltbezogene Stellungnahmen vor:

Schutzgut Umweltbezogene Stellungnahmen
Flora und Faune Stellungnahmen Grünordnung mit Hinweisen zu Grünordnung, Pflanzgebot, Pflanzqualität, Baumbestand und Erdüberdeckung auf Tiefgaragen
Mensch
  • Stellungnahmen zum Immissionsschutz mit Hinweisen zum benachbarten Gewerbe, Tiefgaragenzu- und ausfahrten, betriebsübliche Emissionen
  • Schalltechnische Untersuchung
  • Verkehrsgutachten
  • Stellungnahme zum Verkehr
Tiere Stellungnahme zum Vogelschutz
Wasser/Klima

Stellungnahme mit Hinweisen zu Starkregen, Energie, Abwasserbeseitigung

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können (§ 3 Abs. 2 S. 2 BauGB).

Wichtiger Hinweis:

Infolge der Corona-Pandemie kann es zu Einschränkungen öffentlicher Sprechzeiten bzw. wegen organisatorischer Maßnahmen zur vorübergehenden Schließung der Gemeindeverwaltung kommen.

Sollte die Gemeindeverwaltung teilweise für den Publikumsverkehr geschlossen sein, wird ein Telefon- und Email-Dienst aufrechterhalten, über den Bedenken und Anregungen gegen die aktuell ausgelegte Bauleitplanung zu Protokoll gegeben werden können. Der Entwurf des Bauleitplans ist mit der Begründung auf der Internet-Homepage der Gemeinde eingestellt unter Amtlichen Bekanntmachungen und kann dementsprechend in Bezug genommen werden. Auch diesbezügliche Fragen können telefonisch oder per E-Mail geklärt werden, um persönliche Kontakte zu vermeiden.

Sie erreichen die Gemeindeverwaltung auf folgendem Weg:

Die Unterlagen werden während des gesamten Zeitraumes der Auslegung auch in Papierform zugänglich gemacht. Sollten Sie eine unmittelbare Einsichtnahme wünschen, werden nach telefonischer Terminvereinbarung (s.o.) die Unterlagen in einem (separaten) Raum der Kommunalverwaltung für jeweils eine einzelne Person zugänglich gemacht.

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem Bayerischen Datenschutzgesetz (BayDSG). Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt "Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren", das ebenfalls öffentlich ausliegt.

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