Amtliche Bekanntmachung
Der Gemeinderat der Gemeinde Neubiberg hat in seiner Sitzung am 27.02.2023 beschlossen, zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung den Bebauungsplan Nr. 90 für den Bereich "Anton-Bruckner-Straße" aufzustellen.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 90 ist aus dem Lageplan ersichtlich, der Bestandteil der Bekanntmachung ist:
Wesentliche Planungsziele sind:
- Prüfung und Steuerung des Maßes der baulichen Nutzung, insbesondere der Geschossigkeit
- Prüfung und Steuerung der Zahl der Wohneinheiten
- Prüfung von Nachverdichtungsmöglichkeiten
- Prüfung der inneren Erschließung
- Sicherung der unbebauten Freibereiche und erhaltenswerter Bäume
Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit nach § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.
Der Bebauungsplan Nr. 90 wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB – Bebauungsplan der Innenentwicklung- ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.
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