Neuigkeit

Amtliche Bekanntmachung


Der Gemeinderat der Gemeinde Neubiberg hat in seiner Sitzung am 27.02.2023 beschlossen, zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung den Bebauungsplan Nr. 90 für den Bereich "Anton-Bruckner-Straße" aufzustellen.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 90 ist aus dem Lageplan ersichtlich, der Bestandteil der Bekanntmachung ist:

Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 90

Wesentliche Planungsziele sind:

  • Prüfung und Steuerung des Maßes der baulichen Nutzung, insbesondere der Geschossigkeit
  • Prüfung und Steuerung der Zahl der Wohneinheiten
  • Prüfung von Nachverdichtungsmöglichkeiten
  • Prüfung der inneren Erschließung
  • Sicherung der unbebauten Freibereiche und erhaltenswerter Bäume

Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit nach § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.

Der Bebauungsplan Nr. 90 wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB – Bebauungsplan der Innenentwicklung- ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.

Wichtiger Hinweis

Infolge der Corona-Pandemie kann es zu Einschränkungen öffentlicher Sprechzeiten bzw. wegen organisatorischer Maßnahmen zur vorübergehenden Schließung der Gemeindeverwaltung kommen.

Sollte die Gemeindeverwaltung teilweise für den Publikumsverkehr geschlossen sein, wird ein Telefon- und Email-Dienst aufrecht erhalten. Fragen können telefonisch oder per E-Mail geklärt werden, um persönliche Kontakte zu vermeiden.

Sie erreichen die Gemeindeverwaltung auf folgendem Weg:

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