Steuerverwaltung bis Ende März nicht besetzt
22.03.2023
Aufgrund von Personalausfällen ist die Steuerverwaltung für den Parteiverkehr erst ab 03.04.2023 wieder besetzt. In der Zwischenzeit ist es leider nicht möglich, den gewohnten Service der Steuerverwaltung aufrecht zu erhalten.
Anfragen können schriftlich per E-Mail an steuern(at)neubiberg.de oder postalisch an
Gemeinde Neubiberg
Steuerverwaltung
Rathausplatz 12
85579 Neubiberg
gerichtet werden. Gestellte Anfragen können auch erst ab dem 29.03.2023 bearbeitet werden.
Die Gemeinde Neubiberg bittet die Unannehmlichkeiten zu entschuldigen und bedankt sich für das Verständnis.