Neuigkeit

Amtliche Bekanntmachung


Der Gemeinderat der Gemeinde Neubiberg hat am 19.03.2018 zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung die 21. Änderung des Flächennutzungsplanes beschlossen. In seiner Sitzung am 22.04.2024 wurde der Geltungsbereich geändert, der Vorentwurf der Flächennutzungsplanänderung mit Begründung und Umweltbericht in der Fassung vom 22.04.2024 gebilligt und beschlossen, die Unterrichtung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 1, § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

Inhalt der 21. Änderung des Flächennutzungsplanes: Westlich der A 8 entsprechend dem Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 85 "Zukunftspark Neubiberg" die Darstellung einer Grünfläche als Landschaftspark, Flächen für Maßnahmen zum Schutz, Pflege u. Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft, ein Sondergebiet Landwirtschaft mit Photovoltaik, ein Sondergebiet Technologie-Campus. Östlich der A 8 die Darstellung von Flächen für die Landwirtschaft, Flächen für den Hochwasserschutz, Flächen für den Gemeinbedarf.

Der Geltungsbereich ist aus dem Lageplan ersichtlich, der Bestandteil der Bekanntmachung ist.

Die Grafik zeigt den Geltungsbereich der 21. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Neubiberg

Der Planentwurf in der Fassung vom 22.04.2024 mit Begründung und Umweltbericht sind in der Zeit vom

07.05.2024 – 17.06.2024

im Internet veröffentlicht und sind auf der Homepage der Gemeinde Neubiberg unter Amtlichen Bekanntmachungen sowie im zentralen Internetportal des Freistaates Bayern einsehbar. Dort ist auch der Inhalt dieser Bekanntmachung eingestellt.

Folgende Unterlagen können direkt online abgerufen werden:

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet besteht die Möglichkeit, die Unterlagen im Bauamt der Gemeinde Neubiberg, Bahnhofsplatz 3, 85579 Neubiberg, während der allgemeinen Öffnungszeiten (Montag bis Freitag 8.00 bis 12.00 Uhr und Donnerstag 14.00 bis 17.00 Uhr) einzusehen. Gesonderte Termine außerhalb der Geschäftszeiten können vereinbart werden.

Während der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Diese sollen elektronisch an bauleitplanung(at)neubiberg.de übermittelt werden, können jedoch bei Bedarf auch auf anderem Weg eingereicht werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem Bayerischen Datenschutzgesetz (BayDSG). Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt "Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren", das ebenfalls öffentlich ausliegt bzw. auf der Homepage der Gemeinde eingesehen werden kann.

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