Neuigkeit

Amtliche Bekanntmachung


Der Gemeinderat der Gemeinde Neubiberg hat in seiner Sitzung am 13.05.2024 den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 79 in der Fassung vom 13.05.2024 gebilligt und beschlossen, die Öffentlichkeit gemäß § 4 a Abs. 3 BauGB erneut zu beteiligen.

Der Geltungsbereich ist aus dem Lageplan ersichtlich, der Bestandteil der Bekanntmachung ist:

Beschreibung Bebauungsplan

Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 79 wird im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt.

Der Entwurf des Bebauungsplans i. d. Fassung vom 13.05.2024 mit Begründung sowie die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, umweltbezogenen Stellungnahmen werden in der Zeit vom

17.05.2024 – 05.06.2024

im Internet veröffentlicht und sind auf der Homepage der Gemeinde Neubiberg unter Amtlichen Bekanntmachungen sowie im zentralen Internetportal des Freistaates Bayern einsehbar. Dort ist auch der Inhalt dieser Bekanntmachung eingestellt.

Folgende Unterlagen können direkt online abgerufen werden:

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet besteht die Möglichkeit, die Unterlagen im Bauamt der Gemeinde Neubiberg, Bahnhofsplatz 3, 85579 Neubiberg, während der allgemeinen Öffnungszeiten (Montag bis Freitag 8.00 bis 12.00 Uhr und Donnerstag 14.00 bis 17.00 Uhr) einzusehen. Gesonderte Termine außerhalb der Geschäftszeiten können vereinbart werden.

Im Rahmen der Veröffentlichung sind folgende umweltbezogene Informationen verfügbar:

Schutzgut Art der Information
Mensch

Immissions-/ Schallschutz

Evtl. erforderliche Schutzmaßnahmen gegen Einwirkungen aus Bahnbetrieb

Geräuschemissionen ausgehend von Kirche und kirchlichen Einrichtungen

Schalltechnische Untersuchung

Hinweis zur notwendigen Schallschutzgutachten bei Antrag auf Nutzungsänderung

Emissionsquelle Hauptstraße nördlich des Plangebiets

Brandschutz

Stellungnahme zum Brandschutz
Tier

Vogelschutz

Minimierung Kollisionsrisiko

Flora und Fauna

Baumpflanzung

Baumstandorte über/in der Nähe von unterirdischen Ver- und Entsorgungsanlagen

Grünordnung

Baumbestand, Stammumfang, Hinweise zu Pflanzqualität Gehölze und Klettergehölze, Baumstandort Tiefgarage, Gesamtvolumina für den durchwurzelbaren Raum
Klima

Klimaschutz

Standort der untergeordneten Nebenanlagen zur Erzeugung von Wärme aus erneuerbaren Energien

Während der verkürzten Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen nur zu den geänderten oder den ergänzten Teilen des Bebauungsplanentwurfs und ihren möglichen Auswirkungen abgegeben werden. Diese sollen elektronisch an bauleitplanung(at)neubiberg.de übermittelt werden, können jedoch bei Bedarf auch auf anderem Weg eingereicht werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) i.V. mit § 3 BauGB und dem Bayerischen Datenschutzgesetz (BayDSG). Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt "Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren", das ebenfalls öffentlich ausliegt bzw. auf der Homepage der Gemeinde eingesehen werden kann.20240513_BP79_Planzeichnung.pdf

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